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Innsbrucker Babyleichen: Laut Mutter Totgeburten

Innsbruck - Der Fall rund um die drei Babyleichen, die am 1. Juni im Keller eines Innsbrucker Wohnhauses entdeckt wurden, hat eine entscheidende Wende genommen.

Am Mittwochabend wurden eine 54-jährige Einheimische und ihr 62-jähriger Ehemann als Verdächtige festgenommen. Eine DNA-Analyse ergab, dass es sich bei der Tirolerin um die Mutter aller drei Babys handelt. Die Frau gab vor der Polizei an, dass es sich in allen drei Fällen um Totgeburten gehandelt habe. Ihr Ehemann will von den Schwangerschaften nichts bemerkt haben.

Ein Fingerabdruck auf einem der Plastiksäcke, in die die stark verwesten Leichen eingewickelt waren, lieferte eine erste vage Spur zu der ehemaligen Mieterin und ihrem Ehemann. Im Zuge der Ermittlungen hatte man auf freiwilliger Basis Fingerabdrücke und DNA-Proben von einigen der früheren Hausbewohner genommen. Darunter befand sich auch die 54-Jährige. Ein DNA-Abgleich mit den aus den Babyleichen gewonnen DNA-Spuren ergab, dass es sich bei der Tirolerin um die Mutter der Kinder handelt.

Jetzt ist erneut die Gerichtsmedizin mit konkreten Ergebnissen bezüglich der Todesursache gefordert. Mit der toxikologischen Untersuchung sei man schon ziemlich weit. Rückschlüsse auf eine mögliche Gewalteinwirkung seien jedoch umso schwerer zu ziehen, je länger der Tod zurück liege, erklärte Univ.-Prof. Richard Scheithauer, Vorstand des Instituts für Gerichtsmedizin, gegenüber der APA. Sofern es gelinge, Luft in der Lunge der Babys nachzuweisen, sei zumindest klar, dass es sich nicht um Totgeburten gehandelt habe. Sicher sei bisher, dass die Neugeborenen Buben waren.

Die Einvernahmen der beiden Verdächtigen dauerten vorerst noch an, erklärte der Leiter des Landeskriminalamtes, Walter Pupp. Laut Aussagen der Frau habe sie die Buben zwischen 1977 und 1980 zur Welt gebracht. Sie bestritt jegliche aktive Handlung, die zum Tod der Kinder beigetragen haben könnte. Sie habe die Leichen der drei Buben unter Brettern im Keller vergraben und jahrelang – von 1975 bis 1992 – in der Wohnung gelebt.

Derzeit gehe man von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus, erklärte Staatsanwalt Rudolf Koll. Sollte die 54-Jährige die Kinder unter dem Eindruck der Geburt getötet haben, sei die Tat allerdings bereits verjährt. Kindstötung während des Ausnahmezustandes der Geburt verjähre nach fünf Jahren. Falls der Ehemann an der Tat beteiligt gewesen sein sollte, stehe ihm allerdings eine Anklage wegen Mordes bevor.

Ob über die beiden Verdächtigen Untersuchungshaft verhängt wird, stand vorerst nicht fest. Derzeit warte man noch auf Ergebnisse aus der Gerichtsmedizin, sagte Koll.

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