Bisher wurden im Siedlungsbereich die sogenannten „Braunen Hinweisbereiche“ aus dem Gefahrenzonenplan des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Diese Bereiche werden nun durch den neu erarbeiteten Gefahrenzonenplan der Wasserwirtschaft abgelöst.
Bereits 2014 wurde der Gefahrenzonenplan der Wildbach und Lawinenverbauung für ihren Kompetenzbereich oberhalb der Allgäustraße überarbeitet, der Hörbranzer Bevölkerung präsentiert und beschlossen. Nunmehr liegt auch der überarbeitete Gefahrenzonenplan unterhalb der Allgäustraße vor.
Im November 2015 ist die örtliche Überprüfung durch eine Kommission, bestehend aus Vertretern von Bund, Land und Gemeinden, vorgesehen. Da jede Bürgerin und jeder Bürger in diesem Verfahren die Möglichkeit hat, schriftlich eine Stellungnahme zur Planung abzugeben, findet im Vorfeld ein über vier Wochen dauerndes Auflageverfahren statt. Der Beginn dieses Auflageverfahren wird an der Amtstafel angeschlagen und im Amtsblatt sowie auf der Gemeindehomepage www.hoerbranz.at bekannt gegeben.
Die jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2007, 2010 und 2013 haben gezeigt, wie wichtig ein Gefahrenzonenplan als Planungsgrundlage für die Bautätigkeiten und Widmungsverfahren in einer Gemeinde ist. Zusätzlich dient er als Grundlage für die Planung und Umsetzung weiterführender Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwassersicherheit.
Die Überflutungsszenarien wurden mit den bisherigen Erfahrungen abgelaufener Ereignisse verglichen, den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden sowie deren Einsatzkräfte und Gemeindemitarbeitern abgestimmt und sind in den Gefahrenzonenplan eingearbeitet worden.
Um Sie über die Ergebnisse der Arbeit zu informieren findet für alle Interessierten am
Mittwoch, den 7. Oktober 2015
im Feuerwehrhaus, Heribrandstraße 18, Hörbranz
um 19:00 Uhr
eine Informationsveranstaltung statt.
Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich dazu ein.
Karl Hehle, Bürgermeister