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Inflation abfedern

Dreistufiges Maßnahmenpaket zur Abfederung der Preissteigerungen

Bereits im Frühjahr 2022 war klar, dass für den heurigen Herbst und für das nächste Jahr steuerliche Entlastungsmaßnahmen zu treffen sind. Mitte Juni präsentierte die Regierung ein dreistufiges Maßnahmenpaket:

  • Die Unterstützung von Personen mit geringem Einkommen und Familien sofort.
  • Eine breit angelegt zusätzliche Entlastung im Herbst.
  • Die Abschaffung der kalten Progression ab 2023.

Details zu einzelnen Punkten finden Sie in dieser Sonderbeilage in den folgenden Beiträgen. Die folgenden Ausführungen sollen lediglich als Gesamtüberblick dienen:

Unterstützungen im Überblick

Im ersten Schritt wurden Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Ausgleichs Zulage ou. a. mit einem sogenannten Teuerungsausgleich iHv 300 Euro und Erwerbstätige und Pensionisten mit niedrigem Einkommen mit einem Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro bzw. einer entsprechenden Rückerstattung von SV-Beiträgen entlastet. Weiters wurde die CO2-Bepreisung vom Sommer in den Herbst verschoben. Parallel dazu wurde der Familienbonus Plus von 1500 auf 2000 Euro rückwirkend bereits ab 1. 1. 2022 erhöht.

Entlastung im Herbst

Für den Herbst wurde der ursprünglich mit einer regionalen Staffelung vorgesehene Klimabonus für alle auf 250 Euro erhöht – und durch einen Teuerungsbonus von ebenfalls 250 Euro auf insgesamt 500 Euro erhöht. Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten insgesamt 250 Euro. Wer mehr
als 90.000 Euro Jahreseinkommen hat, muss den Teuerungsbonus von 250 Euro der Einkommensteuer unterwerfen.

Weiters wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitnehmer eine Teuerungsprämie bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SV-beitragsfrei erhalten können, wenn es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt (für 1000 Euro wird eine lohngestaltende Vorschrift als Voraussetzung verlangt).

Um die steigenden Energiekosten abzufedern, wurde einerseits eine Energiepreisbremse für private Haushalte geschaffen und andererseits ein Energiekostenzuschuss für kleine oder energieintensive Unternehmen mit der EU-Kommission akkordiert.

Abschaffung der kalten Progression

Als kalte Progression wird vereinfachend jener Teil der Besteuerung verstanden, der nur deshalb entsteht, weil das Einkommen durch die Inflation steigt und dieser Teil des Einkommens höher besteuert wird, ohne zu berücksichtigen, dass es sich nur um die Geldentwertung handelt. Um diesen Effekt ab 2023 abzuschaffen, hat die Regierung beschlossen, dass die jeweiligen Steuerstufen ab 2023 automatisch um 2/3 der Inflation erhöht werden. Für das restliche Drittel wurde festgelegt, dass Fachleute das Volumen dieser nicht vorgenommen Entlastung berechnen und dieses Volumen für andere Entlastungsmaßnahmen im Bereich der Erwerbseinkünfte eingesetzt wird. Für das Jahr 2023 hat die Regierung als Entlastungsmaßnahme aus diesem Bereich beschlossen, die unteren Progressionsstufen überproportional zu entlasten. Daneben kommt es 2023 auch zu einer Valorisierung der Sozialleistungen und zu einer Senkung der Lohnnebenkosten.

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