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Inder wegen Schlepperei in Tirol zu Haftstrafe verurteilt

Ein in Italien wohnhafter Inder ist am Montag vom Landesgericht Innsbruck wegen Schlepperei zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Bei einer Polizeikontrolle wurden in dem vom Angeklagten gefahrenen Lieferwagen 19 Afghanen entdeckt.

Darunter waren zwei Kleinkinder und eine kurz vor der Entbindung stehende Frau, die während der Fahrt weder zu Essen noch zu Trinken bekamen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, da sich der Angeklagte Bedenkzeit erbeten hatte.

Der Mann sollte die Menschen von Brescia in Italien bis nach Dänemark fahren. Der Inder habe die Gruppe ohne Essen und Trinken befördert, um eine Fahrtunterbrechung wegen Toilettenbesuchen zu vermeiden, erklärte Staatsanwalt Johann Frischmann. Die geschleppten Personen hätten horrende Summen an die Schlepper bezahlt, hieß es in der Anklageschrift. Der Angeklagte sei selbst durch Schlepper nach Italien gelangt und wusste daher über Schlepperei Bescheid, betonte Richter Thomas Dampf bei der Verhandlung. An der Schlepperei seien mindestens zwei weitere Personen beteiligt gewesen. Einem Tatverdächtigen, der dem Auto des Angeklagten vorausgefahren sei und der Anweisungen erteilt habe, werde noch der Prozess gemacht.

Anfangs habe er nichts von der Schlepperei gewusst, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Erst unmittelbar vor Fahrtantritt habe er gesehen, dass er Menschen transportieren sollte und nicht Möbel, wie es ihm vom Auftraggeber gesagt worden sei. Weil er dringend Geld benötigt habe, habe er den Auftrag angenommen. Der Mann gab an, dass man ihm ein Monatsgehalt von 1.500 Euro versprochen hatte.

Mildernd wertete der Schöffensenat bei der Urteilsfindung das Geständnis des Angeklagten, das zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Erschwerend wirkte sich aus, dass die Gewerbsmäßigkeit nachgewiesen wurde. Außerdem wurde eine größere Anzahl von Personen geschmuggelt. Es handle sich um eine kriminelle Vereinigung. Zudem seien die Menschen unter qualvollen Umständen geschleppt worden, betonte der Richter bei der Urteilsverkündung.

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