In Wien gilt auch bei Punsch- und Imbissständen 2G

Wer in Wien künftig bei Imbissbuden konsumiert, muss entweder geimpft oder genesen sein. Das wird mit einer ab Mitternacht in Kraft tretenden Maßnahmenbegleitverordnung umgesetzt, wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte.
Wien: 2G-Pflicht auch beim Punschstand
Wien verfügt somit über eine Sonderregelung in Sachen Punschausschank und Wurstverzehr. Bundesweit sei der Besuch derartiger Stände von der 2G-Verpflichtung hingegen ausgenommen, erläuterte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) der APA. In Wien ist lediglich bei der reinen Abholung von Getränken oder Speisen kein 2G-Nachweis nötig.
Übergangsbestimmungen für die 2G-Regel in Wien
Bei den Ständen gelten dieselben Übergangsbestimmungen, wie sie in der Bundesversorgung für die Gastronomie vorgesehen sind. Erlaubt sind vorerst auch Personen mit Erstimpfungen plus einem gültigen PCR-Test. Sie werden für eine Übergangsfrist bis 6. Dezember einem 2G-Nachweis gleichgestellt.
(APA/Red)
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