In Vorarlberg treten zwölf Parteien zur Nationalratswahl an

Das teilte die Landeswahlbehörde nun mit. Die Einreichfrist für Landeswahlvorschläge endete am Freitag, den 2. August 2024, um 17.00 Uhr.
Diese Parteien treten in Vorarlberg an
In Vorarlberg kandidieren voraussichtlich folgende wahlwerbende Parteien:
- Karl Nehammer - Die Volkspartei (ÖVP)
- Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
- Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
- Die GRÜNEN – Die Grüne Alternative (GRÜNE)
- NEOS – Die Reformkraft für dein neues Österreich (NEOS)
- Die Bierpartei (BIER)
- SONNE
- MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte (MFG)
- Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus (KPÖ)
- Liste Madeleine Petrovic (LMP)
- Liste Gaza – Stimmen gegen den Völkermord (GAZA)
- Keine von denen (KEINE)
Die formale Entscheidung über die Abschließung der Landeswahlvorschläge fällt in der Sitzung der Landeswahlbehörde am Donnerstag, den 8. August 2024.
Bei der Nationalratswahl ist es möglich, dass eine Partei ausschließlich in einem oder mehreren Bundesländern kandidiert. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dadurch ein Mandat zu erlangen, äußerst gering. Daher streben Parteien in der Regel eine österreichweite Kandidatur an.
Diese Parteien treten in ganz Österreich an
Das ist bei den bisher 23 Nationalratswahlen der Zweiten Republik auch in fast zwei Drittel der Fälle, wo Parteien es überhaupt auf den Stimmzettel geschafft haben, gelungen: Insgesamt schafften bis dato über 80 Parteien bzw. Listen ein Antreten. Einige davon wiederholt (SPÖ, ÖVP und KPÖ sogar bei allen 23 Wahlen) - insgesamt gab es seit 1945 210 Kandidaturen. 133 davon waren österreichweit, aber etwas mehr als ein Drittel nur in einem oder einigen Bundesländern.
Folgende Parteien treten bundesweit an:

In Vorarlberg braucht man nur 100 Unterschriften
Auf den Stimmzettel bei der Nationalratswahl kommt, wer zumindest einen Landeswahlvorschlag einreicht. Für das österreichweite Antreten braucht es bis zum Stichtag, das war bei dieser Wahl der 2. August um 17.00 Uhr, ausreichend Unterstützung für die Landeswahlvorschläge: In Burgenland und Vorarlberg mit 100 Unterschriften, in Kärnten, Salzburg und Tirol mit 200, in Oberösterreich und der Steiermark mit 400 und in den beiden wählerstärksten Ländern Niederösterreich und Wien mit 500 Unterschriften Wahlberechtigter.
Unterschreiben können alle Österreicher, die zum entsprechenden Stichtag, das war in diesem Fall der am 9. Juli, in der Wählerevidenz eingetragen sind. Einfach ist die Kandidatur für Parteien, die drei Abgeordnete unterschreiben lassen können. Anders als ein Wahlberechtigter kann ein Abgeordneter beliebig viele Wahlvorschläge unterschreiben.
Muss keine registrierte Partei sein
Für den Nationalrat kandidieren können nicht nur nach Parteiengesetz registrierte Parteien, sondern auch sonstige "wahlwerbende Gruppen". Theoretisch kann auch eine Einzelperson den Versuch wagen. Diese könnte aber nur in einem Bundesland antreten. Denn eine "horizontale" Kandidatur in mehreren Bundesländern oder Wahlkreisen ist verboten. Nur "vertikal" - also in einem Wahlkreis, einem Bundesland und im Bund - ist die Mehrfachkandidatur zulässig.
Zur Mandatsverteilung
Für die Bundeslisten sind keine Unterschriften erforderlich. Parteien, die an der Verteilung der Restmandate im Bund teilnehmen wollen, müssen sie bis 12. August einbringen. Am 16. August schließt die Bundeswahlbehörde die Bundeswahlvorschläge ab und verlautbart sie.
Verteilt werden die Mandate unter den Parteien, die zumindest vier Prozent der gültigen Stimmen geholt haben - oder ein Direktmandat in einem Regionalwahlkreis. Das könnte theoretisch auch einem Kandidaten gelingen, der nur in einem Bundesland antritt. Praktisch schaffen aber nur die stärksten Parteien Direktmandate.
(APA, VLK, VOL.AT)
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