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In vier Tagen entscheiden Geschworene über Schuld oder Unschuld

Ein Schwurgericht ist laut Gesetz zuständig, wenn die angeklagte Tat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist und die Untergrenze dieser Strafdrohung mehr als fünf Jahre beträgt.
Geschworene sind gesetzlich zu ihrem Amt verpflichtet
Im Fall Cain treffen Geschworene Entscheidung
Der Fall Cain
Verteidiger lehnt Richter ab

Das heißt, dass bei allen Kapitalverbrechen und bei einigen im Gesetz ausdrücklich angeführten Straftaten – wie etwa die nach dem Verbotsgesetz – also bei NS- Wiederbetätigung.

Auswahl erfolgt nach Zufallsprinzip

Die Auswahl der Geschworenen erfolgt nach dem Zufallsprinzip. „Zu Schöffen und Geschworenen sind grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 65 Jahren befugt, aber auch verpflichtet“, erklärt Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichtes Feldkirch. Wer also dazu zählt, ist potenzieller Schöffe oder Geschworener.

Die Gemeinden melden die zu Schöffen- oder Geschworenenamt befähigten Personen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Dort werden Listen erstellt, die an den Präsidenten des jeweiligen Landesgerichtes übermittelt werden. Aus diesen Listen werden schlussendlich nach dem Zufallsprinzip die Schöffen oder Geschworenen ausgewählt.

Ausnahmen die zur Befreiung des Amtes führen

Es gibt aber auch Ausnahmen. „Berufsgruppen und Personen wie etwa Geistliche, Richter und Staatsanwälte, aber auch Angestellte des Innen- und Justizministeriums sind von Gesetzwegen vom Schöffen- und Geschworenenamt ausgeschlossen. Aber auch Privatpersonen können persönlich bestimmte, wie zum Beispiel gesundheitliche  Gründe vorbringen, um vom Amt des Geschworenen oder Schöffen befreit zu werden. „Grundsätzlich kann ich es mir aber nicht aussuchen, da es ein Ehrenamt ist, zu dessen Ausübung ich per Gesetz verpflichtet bin“, weiß Flatz.

Geschworene entscheiden alleine

In einem Geschworenenprozess entscheiden die acht Geschwornen allein über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und in weiterer Folge gemeinsam mit den Berufsrichtern allenfalls über die Höhe der Strafe.

Aufwände werden ersetzt

Selbstverständlich werden die Unkosten, die mit der Ausübung des Amtes verbunden sind, ersetzt. „Einerseits bekommt der Geschworene die angefallen Fahrkosten und andere Auslagen rückerstattet. Es wird ihm aber auch der Verdienstentgang ersetzt“, erklärt Flatz.

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