Das heißt, dass bei allen Kapitalverbrechen und bei einigen im Gesetz ausdrücklich angeführten Straftaten – wie etwa die nach dem Verbotsgesetz – also bei NS- Wiederbetätigung.
Auswahl erfolgt nach Zufallsprinzip
Die Auswahl der Geschworenen erfolgt nach dem Zufallsprinzip. „Zu Schöffen und Geschworenen sind grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 65 Jahren befugt, aber auch verpflichtet“, erklärt Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichtes Feldkirch. Wer also dazu zählt, ist potenzieller Schöffe oder Geschworener.
Die Gemeinden melden die zu Schöffen- oder Geschworenenamt befähigten Personen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Dort werden Listen erstellt, die an den Präsidenten des jeweiligen Landesgerichtes übermittelt werden. Aus diesen Listen werden schlussendlich nach dem Zufallsprinzip die Schöffen oder Geschworenen ausgewählt.
Ausnahmen die zur Befreiung des Amtes führen
Es gibt aber auch Ausnahmen. „Berufsgruppen und Personen wie etwa Geistliche, Richter und Staatsanwälte, aber auch Angestellte des Innen- und Justizministeriums sind von Gesetzwegen vom Schöffen- und Geschworenenamt ausgeschlossen. Aber auch Privatpersonen können persönlich bestimmte, wie zum Beispiel gesundheitliche Gründe vorbringen, um vom Amt des Geschworenen oder Schöffen befreit zu werden. „Grundsätzlich kann ich es mir aber nicht aussuchen, da es ein Ehrenamt ist, zu dessen Ausübung ich per Gesetz verpflichtet bin“, weiß Flatz.
Geschworene entscheiden alleine
In einem Geschworenenprozess entscheiden die acht Geschwornen allein über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und in weiterer Folge gemeinsam mit den Berufsrichtern allenfalls über die Höhe der Strafe.
Aufwände werden ersetzt
Selbstverständlich werden die Unkosten, die mit der Ausübung des Amtes verbunden sind, ersetzt. „Einerseits bekommt der Geschworene die angefallen Fahrkosten und andere Auslagen rückerstattet. Es wird ihm aber auch der Verdienstentgang ersetzt“, erklärt Flatz.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.