Seit Jahresbeginn seien knapp 100 Anzeigen eingegangen, so Michl. Bisher richteten sich diese ausschließlich gegen Gastronomen bzw. Betreiber vom Tabakgesetz betroffener öffentlicher Einrichtungen, darunter sei etwa auch ein Sonnenstudio. Manche Betriebe wurden auch mehrfach gemeldet. Penetrante Raucher, die den Glimmstängel trotz Verbots nicht abgaben, seien bisher noch nicht angezeigt worden.
Die meisten Beschwerden seien “ausreichend dicht” belegt für die Behörde, um aktiv zu werden. Es gebe auch anonyme Anrufe, bei denen ein Verstoß gemeldet werde und denen man ebenfalls nachgehe, so Michl. Viele würden ihre Anzeige sogar mit Fotos untermauern und stünden im Verfahren als Zeugen zur Verfügung. Von den betroffenen Wirten seien die Strafbescheide bisher “zur Kenntnis genommen” worden. Offene Konflikte mit Unternehmern habe es bisher nicht gegeben, so der Sachbearbeiter.
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