Der italienische Regierungschef Silvio Berlusconi begrüßte das Votum ebenso wie hochrangige EU-Vertreter. Damit steht nur noch in Schweden und im EU-kritischen Tschechien ein Votum der Volksvertretungen aus. Die Regierung in Dublin soll nach dem Nein der Iren zum Lissabon-Vertrag bis zum EU-Gipfel Mitte Oktober mögliche Lösungswege aufzeichnen.
Die italienische Abgeordnetenkammer nahm den Reformvertrag einstimmig an, nachdem vor einer Woche bereits der Senat zugestimmt hatte. Nach dem Votum mit 551 Ja-Stimmen erhoben sich viele Parlamentarier zum Applaus. Der Präsident des Abgeordnetenhauses, Gianfranco Fini, erklärte, die Entscheidung stehe in der Tradition Italiens als eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft.
Berlusconi erklärte seine “große Zufriedenheit” über das Ergebnis. Auch sein Koalitionspartner, die antieuropäische Lega Nord, stimmte schlussendlich für den EU-Vertrag. Sie hatte zuvor ihre Forderung nach einer Volksabstimmung fallen gelassen.
Genugtuung äußerten auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Europaparlaments-Präsident Hans-Gert Pöttering. Pöttering lobte in Brüssel das klare “Bekenntnis” zum europäischen Einigungsprozess. Der CDU-Politiker äußerte die Hoffnung, dass der Lissabon-Vertrag nun doch noch rechtzeitig vor den Europawahlen im Juni kommenden Jahres in Kraft treten könne.
Dies hängt nun vor allem an den Iren: Sie hatten den Vertrag, der die Institutionen der EU schlanker und die Entscheidungsprozesse vereinfachen soll, am 12. Juni in einem Referendum abgelehnt. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen alle 27 Mitgliedsländer ratifizieren. Irland ist der einzige EU-Staat, in dem die Bevölkerung abstimmte. Das Problem soll nun beim nächsten EU-Gipfel im Oktober beraten werden.
Auch der polnische Präsident Lech Kaczynski gerät mit dem italienischen Votum weiter unter Druck: Zur Ratifizierung des Reformvertrags in Polen fehlt allein seine Unterschrift. Das Parlament hatte bereits im April zugestimmt. In Tschechien steht zudem noch ein Urteil des obersten Gerichts aus, ob der EU-Vertrag verfassungskonform ist.
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