Vorerst darf dort nun wieder gequalmt werden, bis Ende 2009 müssen die Länder eine Neuregelung erlassen.
Die Wirte in Einraumlokalen mit absolutem Qualmverbot hatten über Umsatzeinbußen geklagt. Das Rauchverbot in der Gastronomie ist in Deutschland Ländersache. Formal gilt das Urteil daher nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen eine Raucherlaubnis vor.
Nach dem Urteil müssen nun auch die meisten anderen Bundesländer ihre Ländergesetze überarbeiten. In den Ländern Schleswig-Holstein, Sachsen und Rheinland-Pfalz war das Rauchverbot für Ein-Raum-Betriebe von dortigen Verwaltungs-Gerichten ebenfalls vorläufig ausgesetzt worden. Nach dem Urteil ist bis zur Schaffung einer Neuregelung das Verbot in Lokalen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche und nur einem Raum ausgenommen, wenn Jugendliche keinen Zutritt haben.
Den Karlsruher Richtern zufolge wäre auch ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. “Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren – wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf – ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut”, sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Wenn aber – wie in Baden-Württemberg und Berlin – größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine “Eckkneipen” geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die “getränkegeprägte” Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.
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