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In deutschen Einraum-Lokalen darf geraucht werden

Die in deutschen Lokalen geltenden Regelungen für Raucher müssen geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die in Baden-Württemberg und Berlin für Einraumbetriebe geltenden Rauchverbote für verfassungswidrig erklärt.
Kneipenwirte erleichtert 
Für Österreich unproblematisch
Raucherlaubnis auch in Discos
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Vorerst darf dort nun wieder gequalmt werden, bis Ende 2009 müssen die Länder eine Neuregelung erlassen.

Die Wirte in Einraumlokalen mit absolutem Qualmverbot hatten über Umsatzeinbußen geklagt. Das Rauchverbot in der Gastronomie ist in Deutschland Ländersache. Formal gilt das Urteil daher nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen eine Raucherlaubnis vor.

Nach dem Urteil müssen nun auch die meisten anderen Bundesländer ihre Ländergesetze überarbeiten. In den Ländern Schleswig-Holstein, Sachsen und Rheinland-Pfalz war das Rauchverbot für Ein-Raum-Betriebe von dortigen Verwaltungs-Gerichten ebenfalls vorläufig ausgesetzt worden. Nach dem Urteil ist bis zur Schaffung einer Neuregelung das Verbot in Lokalen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche und nur einem Raum ausgenommen, wenn Jugendliche keinen Zutritt haben.

Den Karlsruher Richtern zufolge wäre auch ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. “Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren – wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf – ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut”, sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.

Wenn aber – wie in Baden-Württemberg und Berlin – größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine “Eckkneipen” geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die “getränkegeprägte” Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.

Einige Bundesländern haben ihre Rauchverbote nach dem Urteil sofort gelockert. Hessen, Hamburg, Bremen und Niedersachsen kündigten an, dass in Einraumbetrieben vorerst wieder geraucht werden dürfe. Die Kläger, Verbände, Ärzte und Politiker begrüßten die Entscheidung. Ministerpräsident Günther Beckstein sieht die bayerische Regelung bestätigt, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sprach sich gegen eine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet aus. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing plädierte hingegen für ein “striktes, ausnahmsloses Verbot”. Nicht geklärt ist in Deutschland, ob sogenannte elektronische Zigaretten unter die Rauchverbote fallen. Zigaretten werden damit erhitzt bzw. Nikotin zerstäubt. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist eine gesundheitliche Bewertung der E-Zigaretten noch nicht möglich.
In Österreich tritt ab 1. Jänner 2009 ebenfalls ein schärferes Tabakgesetz in Kraft. Mit Schwierigkeiten wie im Nachbarland rechnet die Gastronomiesparte der Wirtschaftskammer aber nicht. “Ich denke, dass die Regelung, die jetzt gemacht worden ist, eine praktikable ist”, sagte Obmann Helmut Hinterleitner am Mittwoch zur APA. In Österreich müssen nach dem 31. Dezember Lokale über 80 Quadratmeter ein Raucherzimmer einrichten, wenn sie den Griff zum Glimmstängel erlauben wollen. Gaststätten unter 50 Quadratmetern Größe dürfen frei entscheiden, ob sie den Gästen das Rauchen verbieten. Bei Betrieben zwischen 50 und 80 Quadratmetern Größe urteilt ab Jänner die Behörde über eine räumliche Trennung.
Bestätigt fühlte sich durch das deutsche Urteil ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl in der Raucherpolitik seiner Partei. Die SPÖ habe sich hingegen für das nun aufgehobene deutsche Modell eingesetzt, erklärte er in einer Aussendung. Als Denkzettel gegen die Bevormundung der EU wertete FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky das Urteil in Deutschland. Er fordere die volle Wahlfreiheit für Gäste und Wirte.
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