Wenn ein Kollege im Büro eine Bemerkung über das Dekoltee seiner Kollegin macht könnte sie ihn am Arbeitsgericht wegen sexueller Belästiugung am Arbeitsplatz verklagen. Macht der selbe Mann auf der Straße das gleiche Kommentar, passiert gar nichts.
“Während solche verbalen Übergriffe im Berufsleben ganz klar sanktioniert werden können, ist das im öffentlichen Bereich nicht möglich”, kritisiert Gabriele Heinisch-Hosek passend zu den kürzlich öffentlich gewordenen Skandalen.
Seit 2016 gilt dieses Gesetz, die Anzeigen haben sich seither verdoppelt. Der Paragraf verbietet klar das unerwünschte Berühren von “Körperstellen, die der Geschlechtssphäre zuzuordnen sind”. Für verbale Belästigung außerhalb des Berufslebens gibt es keine Regelung. “Es gibt kein Gesetz gegen sexuell bezogene Beleidigungen oder Kommentare”, erklärt Heinisch-Hosek.
Die SPÖ-Abgeordnete will zukünftig eine Verwaltungsstrafe mit Geldbuße für das Vergehen einführen. “Die Zeit, in der Frauenanliegen verhöhnt werden, muss endlich vorbei sein. Wie aktuelle Fälle immer wieder zeigen, ist unsere Arbeit hier noch nicht beendet.”, so die Ex-Frauenministerin. Es liege an der Politik eine Antwort für die Problemstellung zu finden.
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