AA

Impfzwang? Gegner auf Suche nach Corona-Infektion

Auf der Suche nach Corona-Infektion im Netz: Dr. Woflgang Grabher von der Landessanitätsdirektion warnt eindringlich.
Auf der Suche nach Corona-Infektion im Netz: Dr. Woflgang Grabher von der Landessanitätsdirektion warnt eindringlich.
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen finden sich auf Social Media Aufrufe nach Infizierten. Bewusste Infektion statt Testzwang? Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Noch bis 14. November gilt eine Übergangsfrist, dann gilt in Österreich 3G am Arbeitsplatz. Angesichts der aktuellen Zahlen sieht es aber eher nach 2,5 G aus. Im Klartext heißt das für Ungeimpfte, dass sie ihre Gesundheit mittels PCR-Test nachweisen müssen, insofern sie sich nicht impfen lassen wollen oder als genesen gelten.

Fragwürdige Absichten

Wie verhärtet diesbezüglich die Fronten sind, beweisen vermehrt auftretende Aufrufe auf Social Media, die mit höchst fragwürdigen Absichten getätigt werden: Im vorliegenden Fall sucht ein junger Vorarlberger, der sich vehement gegen Corona-Maßnahmen, Testung und Impfung ausspricht, die Möglichkeit der Infektion mit dem Virus, natürlich "für eine Bekannte". Die Gruppe zählt rund 5200 Mitglieder und dient zum Informationsaustausch, Zielgruppe Vorarlberg. So schreibt besagter User im Wortlaut:

"Da man sofern man nicht arbeitslos werden möchte nur noch die Wahl zwischen Impfung, deren Spätfolgen nicht bekannt sind und welche nicht wirklich schützt und kaputten, entzündeten schmerzhaften Schleimhäuten durch die ständige Testerei wählen kann, SUCHE ich für eine GESUNDE Bekannte eine an CORONA ERKRANKTE Person ZWECKS Immuniserung"

nach Corona-Infektion.

Vonseiten der Landessanitätsdirektion verurteilt Direktor Dr. Wolfgang Grabher solche Aufrufe aufs Schärfste und verweist auch auf den strafrechtlichen Kontext, der in dieser Situation greift: "Abgesehen davon, dass keiner von einem schweren Verlauf geschützt ist und absolut niemand sich bewusst einer Corona-Infektion aussetzten sollte, greift hier Paragraf 178 im Strafgesetzbuch."

Dr. Wolfgang Grabher, Sanitätsdirektion.

Vorsätzliche Gefährdung von
Menschen durch übertragbare Krankheiten

§ 178.

"Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört."

Das heißt im Umkehrschluss, dass sich beide Beteiligten strafbar machen können, sowohl Covid-19-Überträger als auch Empfänger.

Ärztekammer warnt eindringlich

Dr. Jürgen Heinzle, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer Vorarlberg, warnt ebenfalls eindringlich vor solch absurden Selbstversuchen: "Aus medizinischer Sicht ist von so einer Vorgehensweise dringend abzuraten. Wer eine Infektion in Kauf nimmt, muss auch die Gefahr eines schweren Verlaufs berücksichtigen. Es landen immer mehr Junge auf den Intensivstationen. Leidtragende sind dann wieder Ärzte, Pfleger und das gesamte Gesundheitssystem."

Dr. Jürgen Heinzle, Kammeramtsdirektor Ärztekammer Vorarlberg.

Alle Infos zur Pandemie findet man im VOL.AT-Special.

VOL.AT

vaccination
home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Impfzwang? Gegner auf Suche nach Corona-Infektion