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Impfung: Personen mit Kundenkontakt könne sich vorreihen lassen

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Eine Kategorisierungsmöglichkeit gemäß Nationalem Impfplan in Phase 3 betrifft Personen mit regelmäßigem Kundenkontakt in Vorarlberg.

Der Ablauf, um als „Person mit regelmäßigem Kundenkontakt“ eingestuft zu werden, erfolgt via Unternehmen. Dieses tritt wiederum mit der Wirtschaftskammer Vorarlberg in Kontakt, welche wiederum mit dem Vorarlberger Impfkoordinator die Ausgabe von Kategorisierungscodes organisiert. Unternehmen, die Personen mit regelmäßigem Kundenkontakt für eine Covid-19-Schutzimpfung kategorisieren möchten, werden gebeten mit der Wirtschaftskammer unter https://www.wko.at/service/vbg/impfung-kontakte.html Kontakt aufzunehmen.

Gemäß Nationalem Impfplan gibt es in der Phase 3 zudem die Möglichkeit, dass „Personen mit beruflich unbedingt erforderlicher grenzüberschreitender Reisetätigkeit“ für eine Covid-19-Schutzimpfung priorisiertwerden können. Grenzgänger sind in dieser Gruppe nicht vorgesehen, da es sich dabei um das tägliche Aufsuchen des Arbeitsortes handelt, nicht um „unbedingt erforderliche Reisetätigkeit“. Alle in Vorarlberg wohnhaften Personen können sich regulär unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft für eine Impfung vormerken lassen.

Keine Vorreihung durch Hausärzte

Niedergelassene Ärzte in Vorarlberg haben ausschließlich die Aufgabe übernommen, Risikopatientenim System zu priorisieren, wenn dies aus medizinischer Sicht notwendig ist.

Selbstverständlich können sich alle in Vorarlberg wohnhaften Personen ganz regulär unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft für eine Impfung vormerken lassen. Die Impfungen werden dem Alter nach absteigend in den kommenden Wochen auch ohne Kategorisierungscode sehr schnell durchgeführt werden.

(red)

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