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Impfpflicht: Wie kann man sich befreien lassen?

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Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger über die Impfpflicht und ob ein Hausarzt ein Attest ausstellen darf, damit man davon befreit wird.

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Mit einer umfassenden Impfpflicht will sich Österreich gegen künftige Corona-Wellen wappnen. Das Parlament segnete den in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Schritt am Donnerstag mit breiter Mehrheit ab. Trotzdem werden wohl viele einen Weg suchen, um sich dieser entziehen zu können. Von der Impfpflicht ausgenommen sind jedoch nur Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Attest gegen die Impfung

Der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte Dr. Peter Bußjäger hat bei Vorarlberg Live auch darüber gesprochen, wer ein Attest gegen die Impfung ausstellen darf. Der Gesetzgeber habe sich jedenfalls gegen die Hausärzte entschieden und wurde dabei von der Ärztekammer unterstützt. Nur Amts- und Epidemie-Ärzte dürfen eine Impfbefreiung ausstellen - ansonsten gilt die Impfpflicht.

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