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Impfpflicht in Österreich: Wie geht es jetzt weiter?

Was sagt Johannes Rauch?
Was sagt Johannes Rauch? ©Canva Pro, Steurer
Redaktion redaktion@vol.at
Gesundheitsminister Johannes Rauch steht vor einer schweren Entscheidung, aber er weiß schon, was er nicht will.

Nächste Woche wird die Regierung entscheiden, ob die Impfpflicht über den Sommer weiter ausgesetzt bleibt oder das Gesetz "scharfgestellt" wird. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung einer Experten-Kommission wurde die Impfpflicht jedoch bis 1. Juni ausgesetzt. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat bereits vor einigen Wochen erklärt, dass sie nicht von einem "Scharfstellen" vor dem Sommer ausgeht.

Impfpflicht ausgesetzt

Das Aussetzen der Impfpflicht war im März von der Regierung damit begründet worden, dass diese angesichts der vorherrschenden (Omikron-) Variante des Coronavirus nicht verhältnismäßig wäre. Im Expertenbericht hieß es, dass zum damaligen Zeitpunkt die Impfpflicht die Belastung der medizinischen Infrastruktur nicht wesentlich beeinflussen könnte. Zudem würden die Infektionszahlen in der wärmeren Jahreszeit sinken, so das Expertengremium. Gleichzeitig warnten sie, dass im Herbst "sehr wahrscheinlich" eine neue, möglicherweise massive Corona-Welle zu erwarten sei.

Im Gesundheitsministerium wollte man am Donnerstag auf APA-Anfrage zum weiteren Vorgehen in Sachen Impfpflicht inhaltlich nichts sagen, man wolle dem Abschlussbericht der Expertenkommission nicht vorgreifen. Danach müsste eine etwaige Aussetzungs-Verordnung gegebenenfalls noch im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen werden.

Verfassungsministerin Edtstadler ist schon Ende April davon ausgegangen, dass die Kommission auch in ihrem Bericht Ende Mai eine weitere Sistierung empfehlen wird. Sie äußerte außerdem die Hoffnung, dass die Regierung die Impfpflicht nie operativ stellen müsse.

Was Gesundheitsminister Rauch ablehnt ...

Unter Experten gibt es unterdessen schon länger Diskussionen über Alternativen zu einer allgemeinen Impfpflicht. Epidemiologin Eva Schernhammer, die auch der Expertenkommission angehört, tritt etwa für eine Impfpflicht im medizinischen Bereich und in der Altenpflege ein. Die Leiterin der Bioethik-Kommission, Christiane Druml, fordert eine Konzentration auf Gruppen wie Gesundheitsberufe, Personen ab 60 Jahren und Risikopatienten aller Altersgruppen. Auch Virologin Dorothee von Laer hat vorgeschlagen, die Impfpflicht auf über 60-Jährige zu beschränken. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat ein Herausgreifen einzelner Gruppen allerdings bisher abgelehnt.

Deutschland: Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist rechtens

In Deutschland ist die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal rechtens: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich, argumentierte das höchste Deutsche Gericht nach Angaben vom Donnerstag.

Schutz vulnerabler Menschen hat Vorrang

Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Karlsruher Richterinnen und Richter ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, "dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung" zu geben, sei nicht zu beanstanden.

Pandemieverlauf nicht entscheidend

Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs ist laut der Mitteilung kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen. Angehörte Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe im Zuge der Omikron-Variante des Coronavirus zwar im Schnitt milder seien - sich "die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe".

Geimpft oder genesen

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Beschäftigte in deutschen Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März. (APA, dpa)

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