Impfpflicht-Gesetz sieht Strafe von bis zu 3.600 Euro vor

Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Das berichtete die "ZiB" am Sonntag.
Erste Strafen ab 15. März
Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung sich impfen zu gehen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Das Gesundheitsministerium bestätigt laut dem Bericht den Entwurf nicht und will nächste Woche die finale Gesetzesfassung veröffentlichen.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.