Impfkampagne: 75 Millionen Euro für Gemeinden werfen Fragen auf

75 Millionen Euro wurden von der Bundesregierung aus dem Covid-19 Krisenbewältigungsfond für "Aufwendungen im Zusammenhang mit gemeindeeigenen Aktionen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19" freigegeben. Nach einem Schlüssel abgestimmt auf die jeweiligen Einwohnerzahlen, wurden nun Anfang April die Gelder auch an die Vorarlberger Kommunen überwiesen.
Rund drei Millionen Euro fließen nach Vorarlberg
Aufgeschlüsselt nach Einwohnerzahl erhielt jede Gemeinde in Vorarlberg rund acht Euro pro Einwohner. So haben zum Beispiel die größte Stadt im Ländle, Dornbirn, rund 400.000 Euro erhalten, Feldkirch knapp 300.000 Euro und die größte Gemeinde Lustenau immerhin noch knapp 200.000 Euro. Geld das die krisengeplagten Kommunen grundsätzlich gut brauchen können.
Was passiert nun mit dem Geld?
Viele Bürgermeister und Gemeindemandatare stehen nun vor der Frage, was genau nun mit dem Geld passiert, bzw. welche Erwartungen des Bundes hier gesetzt sind. Von Seiten des Landes erfolgte eine Information an die Gemeinden, in der grob aufgeführt Vorschläge zu finden sind, wie die Gelder verwendet werden sollen. Ziel der Maßnahmen solle es sein, die Impfquote in den Gemeinden zu steigern. Erzielt werden könne das zum Beispiel über folgende Ma´ßnahmen:
Die Mittel stehen den Gemeinden für Aktionen aller Art zur Verfügung, die dem Ziel einer Erhöhung der Impfquote in der Gemeinde dienen. Das sind gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 3 insbesondere folgende:
• Kreation, Produktion sowie Verteilung von Printmaßnahmen, insbesondere von Inseraten, Plakaten, Flyern oder Broschüren, oder
• Kreation, Produktion oder Bewerbung von Onlinemaßnahmen, insbesondere von Social-Media-Content oder Webseiten, oder
• Planung und Durchführung von persönlichen Informationsmaßnahmen, insbesondere von Veranstaltungen oder Informationsständen.
Auch wie die jeweiligen Ma´´ßnahmen gekennzeichnet werden müssen, wird in dem Schreiben ausgeführt:
Auf allen Print- und Online-Produkten sowie Einladungen zu persönlichen Informationsmaßnahmen ist gemäß § 1 Abs. 3 ein Hinweis zu platzieren, dass dieses Produkt aus Mitteln der kommunalen Impfkampagne finanziert wurde (beispielsweise mit dem Vermerk „Finanziert aus Mitteln der Kommunalen Impfkampagne“ oder „Kommunale Impfkampagne“).
Bei vielen Bürgermeistern bleiben dennoch viele Fragen offen, was mit den Mitteln nun genau passieren soll.

Thema beschäftigt Gemeindeverband
Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann bestätigt auf Nachfrage, dass die Überweisungen auch im jüngsten Vorstand Thema waren. "Die Meinungen sind teilweise ambivalent." Man sei sich einig, dass es wichtig sei für den Herbst vorbereitet zu sein und mit Aufklärung und Information für eine möglichst hohe Impfbereitschaft zu sorgen. Auf der anderen Seite fehle es ein wenig an einem Gesamtkonzept und es gäbe viele Fragen auch in Hinblick auf Abstimmung mit den Kampagnen des Bundes und des Landes. Die Gemeinden wollen nun soweit möglich zusammenarbeiten und sich auch gegenseitig unterstützen. Gute Ideen könne man ja auch in anderen Gemeinden umsetzen, ohne dass jeder das Rad neu erfinden muss. Auch mit dem Land will man vonseiten der Gemeinden noch einmal das Gespräch suchen, wie man eine vernünftige Koordination der Maßnahmen erreichen kann.
Gießkanne oder sinnvolle Unterstützung?
Im Gesundheitsministerium von Johannes Rauch begrüßt man die Maßnahme auf VOL.AT-Nachfrage als einen Baustein, um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung weiter zu steigern. Verantwortlich für die Abwicklung sei aber das Finanzministerium. Auf die Frage, wie sinnvoll es neben der Kampagne des Bundes und der Länder ist, zusätzliche Mittel zur eigenverantwortlichen Verwendung an jede Gemeinde zu überweisen, heißt es von dort: "Die kommunale Ebene, konkret die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Gemeinden, sind zentrale Meinungsbildner und Ansprechpartner vor Ort. Mit der kommunalen Impfkampagne legte der Gesetzgeber daher einen Fokus – neben bundesweiten Impfkampagnen – auch auf die Gemeinden." Die zweckgebundene Ausgabe der überwiesenen Mittel werde selbstverständlich geprüft. "Die Verwendungszwecke des Zuschusses sind gesetzlich geregelt. Die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses muss nachgewiesen werden." Auch haben sich laut Finanzministerium bereits etliche Gemeinden mit Anfragen zu Projekten gemeldet. Sollte nicht der gesamte Zuschuss verwendet werden, müsse dieser selbstverständlich zurückerstattet werden. Dies werde dann im kommenden Jahr mit den Ertragsanteilsvorschüssen gegengerechnet.
(VOL.AT)
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