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Immer mehr Zuwanderer absolvieren Integrationsvertrag

Wien - Erfüllten von 2003 bis 2005 zusammengerechnet lediglich 3.715 Zuwanderer die an sie gerichteten Anforderungen, so waren es im Jahr 2007 bereits 5.795.

Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Innenminister Günther Platter (V) hervor. Freilich ist auch die Zahl jener Personen gestiegen, die sich der Vereinbarung unterwerfen müssen. Zu einer Abschiebung, der schärfsten Sanktion bei Nichterfüllung der Vereinbarung, kam es bisher nicht.

Grund für den Anstieg ist die Verschärfung des Integrationsvertrages. Die restriktivere Fassung des Vertrages ist am 1. Jänner letzten Jahres in Kraft getreten. Im Zuge der Verschärfung war die Zahl der Ausnahmen drastisch reduziert worden. Insgesamt 23.178 Zuwanderer unterlagen 2006 den neuen gesetzlichen Regelungen. Damit sind seit dem letzten Jahr bedeutend mehr Zuwanderer vom Integrationsvertrag erfasst als bisher: In den Jahren 2003 bis 2005 waren es in Summe nur 18.412 Personen gewesen, die in die Regelung hineinfielen.

Weiters erklärte Platter in seiner Anfragebeantwortung, dass es bisher zu „keinen Ausweisungen wegen Nichterfüllung oder Nichtbeginn der Integrationsvereinbarung“ gekommen sei. Grund dafür seien – wie das Innenministerium auf Anfrage der APA erklärte – die für die Erfüllung der Auflagen zur Verfügung stehenden Fristen.

Faktum ist: Hat der Betroffene den Kurs auch nach Verstreichen der Frist nicht absolviert, drohen Konsequenzen. Die Palette der Sanktionen reicht von Geldstrafen bis zum Ende der Aufenthaltsgenehmigung. Über die Art der Sanktion entscheiden letztlich die Verwaltungsbehörden der Länder. Eine De-facto-Abschiebung ist also keine Muss-, sondern nur eine Kann-Bestimmung. Das heißt, es muss individuell geprüft werden, ob eine Ausweisung „verantwortbar“ ist. Erste Sanktionen wegen Nichterfüllung drohen laut Innenministerium frühestens mit Anfang 2008. Statistische Angaben darüber, wie viele Personen mit Konsequenzen wegen Nichterfüllung zu rechnen haben, lägen nicht vor, so Platter.

Laut Integrationsvertrag müssen Zuwanderer seit 2006 einen 300 Stunden umfassenden Deutschkurs mit abschließender Prüfung absolvieren – in der ursprünglichen Fassung des Verordnung waren lediglich 100 Stunden Deutschunterricht vorgesehen gewesen. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Alphabetisierungskurs im Ausmaß von 75 Stunden absolviert werden. Im Zuge der Neuregelung wurde auch die Erfüllungsfrist dem erhöhten Aufwand angepasst und von vier auf fünf Jahre ausgedehnt.

Neben der Erhöhung von Stundenanzahl und Erfüllungsfrist gibt es seit 2006 bedeutend weniger Chancen, die Auflagen im Integrationsvertrag zu umgehen: Weggefallen ist dabei insbesondere die Möglichkeit, direkt am Amt die Deutschkenntnisse beweisen zu können. Zumindest das Absolvieren eines Tests ist zwingend vorgesehen. Und auch sonst sind die Ausnahmen von der Verpflichtung zur sprachlichen Integration gehörig reduziert worden. Seit dem Jahr 2006 gilt, dass lediglich unmündige Minderjährige, ältere bzw. kranke Personen oder Zuwanderer, die über eine zumindest theoretische Hochschulzulassung verfügen, die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Auch Ehepartner von Österreichern sind seit 2006 nicht mehr automatisch ausgenommen.

Laut Statistik Austria leben in Österreich 814.065 Ausländer (Stand: 1.1.2006). Den größten Anteil stellen Zugewanderte aus dem ehemaligen Jugoslawien mit 308.914 – allein 139.076 davon sind Serben. Die zweitgrößte Gruppe sind die in Österreich lebenden Türken mit 113.635. Die Anzahl der Ausländer afrikanischer Herkunft ist da mit 21.191 – das entspricht einem Anteil von 2,6 Prozent – vergleichsweise gering. In der Statistik nicht berücksichtigt sind Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

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