Von: Seff Dünser (NEUE)
Denn es sei für den Schöffensenat nicht feststellbar, was am 18. Juni 2018 in der Wohnung der Bregenzerin genau passiert sei, sagte Richterin Claudia Hagen in ihrer Urteilsbegründung.
Die Frau gab an, der Angeklagte habe sie nach einem Alkohol-Gelage vergewaltigt. Ihr Bekannter habe sie auf ihrem Bett gewürgt, zwei Mal geohrfeigt, ihr ein Kissen ins Gesicht gedrückt und sie mit dem Umbringen bedroht. So habe er sie gegen ihren Willen zum Beischlaf gezwungen.
Der angeklagte 27-Jährige sagte vor Gericht, es sei im Bett einvernehmlich zum Austausch von Zärtlichkeit gekommen. Bevor es zum Geschlechtsakt kommen konnte, sei sie in dem Mehrparteienhaus nackt zu ihrem Nachbarn gerannt und habe schreiend behauptet, vergewaltigt worden zu sein.
Die Angaben des Angeklagten seien nicht glaubwürdig, merkte die Vorsitzende des Schöffensenats an. Aber auch die Aussagen des mutmaßlichen Opfers seien nicht widerspruchsfrei und nicht detailreich gewesen. Sowohl der Mann als auch die Frau seien zur fraglichen Zeit stark alkoholisiert gewesen. Zudem sei die Frau auch durch Medikamente beeinträchtigt gewesen. Möglicherweise habe sie das Gefühl gehabt, vergewaltigt worden zu sein. Bei einer gynäkologischen Untersuchung seien bei ihr im Krankenhaus Spermaspuren gefunden worden.
Bauchtritt
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte hingegen zum zweiten Anklagevorwurf. Demnach hat der 27-Jährige am 15. Juni 2018 seinen 60-jährigen Vater bedroht und leicht verletzt. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der obdachlose Arbeitslose mit einem Stein in der Hand zu seinem Vater gesagt, er werde ihn erschlagen. Danach hat er ihn mit einem Bauchtritt verletzt.
Dafür wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe fiel deshalb so hoch aus, weil der Angeklagte bereits mit sieben einschlägigen Vorstrafen belastet ist. Die mögliche Höchststrafe hätte zwölf Monate Haft betragen. Die Entscheidungen des Schöffensenats sind nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Nach der Verhandlung umarmte die Mutter des Angeklagten im Gerichtsgang ihren Sohn und weinte.
(NEUE)
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