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Im Transrapid hätten keine Gäste mitfahren dürfen

Deutschland - Bei der Unglücksfahrt des deutschen Transrapid-Zuges im September vergangenen Jahres im emsländischen Lathen hätten keine Fahrgäste an Bord sein dürfen.

Nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) ergibt sich dies aus dem Unfallbericht des Eisenbahnbundesamtes. Die Zeitung zitiert aus dem vertraulichen Bericht. Darin heißt es, es hätten keine Fahrgäste mitgenommen werden dürfen, weil es sich um eine Rangier- und Testfahrt gehandelt habe. Bei dem Unglück waren 23 Menschen getötet und zehn verletzt worden, einige von ihnen schwer.

Die deutsche Staatsanwaltschaft werde auch weiter keine Stellung zu Inhalten des Gutachtens nehmen, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Alexander Retemeyer, der Deutschen Presse-Agentur dpa. „Strafrechtlich gesehen, ist es unerheblich, ob Mitarbeiter der Testanlage ums Leben gekommen sind oder Besucher“, sagte Retemeyer. Die Staatsanwaltschaft warte auf ein weiteres Sachverständigen- Gutachten, mit dem im Juni zu rechnen sei. Wie lange das Ermittlungsverfahren noch dauern werde, sei nicht abzuschätzen. Nach wie vor haben sich weder die beiden beschuldigten Fahrdienstleiter zu den Vorwürfen geäußert noch die beiden leitenden Mitarbeiter der Teststreckenanlage.

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