Im Koma Zahn verschluckt? Patient verklagt Spitäler

(Neue/Seff Dünser)
Der Vorarlberger hatte einen schweren Arbeitsunfall erlitten. Dadurch fiel er in ein Koma. Der Patient wurde zwischen Mai und September 2017 stationär in den Landeskrankenhäusern in Feldkirch und Rankweil behandelt.
Im Wachkoma habe sich im Spital ein Teil eines Zahns aus seiner Zahnprothese gelöst, behauptet der klagende Patient. Der Zahn, den er während der künstlichen Beatmung verschluckt habe, sei in seiner Lunge stecken geblieben. Die behandelnden Spitalsärzte hätten das nicht bemerkt. Wegen des feststeckenden Zahns habe er massive Probleme beim Atmen gehabt, dadurch habe sich die künstliche Beatmung verlängert.
Deshalb wirft der Kläger in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch der beklagten Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) eine Fehlbehandlung vor. Er fordert in seiner Klage 30.000 Euro Schadenersatz, davon 20.000 Euro Schmerzengeld.
Beklagtenvertreter Michael Brandauer beantragt, die Klage abzuweisen. Weil Spitalsärzte keine Fehlbehandlung zu verantworten hätten. Denn zu dem behaupteten Zwischenfall mit dem verschluckten Zahn sei es nicht während der Behandlung des klagenden Patienten in einem Landeskrankenhaus gekommen, sagte der Anwalt der Krankenhausbetriebsgesellschaft während der vorbereitenden Tagsatzung in der ersten Verhandlung. Jedem Wachkomapatienten werde zur Sicherheit die Zahnprothese entfernt. Das sei nachvollziehbar, merkte dazu Zivilrichterin Marlene Ender an.
Tochter als Zeugin. Als Zeugin bietet die beklagte Partei die Tochter des Klägers an. Sie habe angegeben, dass ihr Vater seit seinem Arbeitsunfall die Zahnprothese nicht mehr getragen habe, berichtete Beklagtenvertreter Brandauer. Nach der mehrmonatigen Behandlung in den Landeskrankenhäusern befand sich der Patient in Bad Häring in Tirol in der Rehabilitation. Offenbar wurde dort der Zahn in der Lunge des Vorarlbergers entdeckt. Anfang Oktober 2017 wurde der Zahn bei einer Operation im Krankenhaus in Kufstein aus der Lunge entfernt.
Richterin Ender trug dem Klagsvertreter auf, bis zur nächsten Verhandlung mitzuteilen, wann sich der Kläger in welchem Krankenhaus befunden habe, wie lange die künstliche Beatmung gedauert habe, wann er die Zahnprothese getragen habe. In der ersten Verhandlung konnte der Anwalt des Klägers dazu noch keine Angaben machen. Denn er sei von seinem Chef über den Akt erst eine halbe Stunde vor der Verhandlung informiert worden, sagte der angestellte Anwalt.
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