Die drei Chihuahua-Welpen wurden im August aus Serbien über die ungarische Grenze illegal importiert und über Kundenkontakt in einem Gasthaus an zwei weitere Personen weiter gegeben. Als die Tiere wegen Durchfall zu einem Tierarzt gebracht wurden, stellte sich heraus, dass die Angaben im Impfpass nicht mit der Chip-Nummer der Kennzeichnung übereinstimmen. Über Polizei und Zollfahndung gelang es, den Importeur zu ermitteln. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Übertretung tierseuchen- und zollrechtlicher Bestimmungen eingeleitet.
Die Hunde wurden ins Tierheim gebracht. Die Abklärung der weiteren Vorgangsweise mit den zuständigen Behörden des Bundes (Finanz- und Gesundheitsministerium) stellte sich als mühsam heraus. Da es in Serbien Tollwut gibt, gelten die Hunde nach österreichischem Tierseuchenrecht als tollwutverdächtig, weil sie nicht ordnungsgemäß geimpft sind. Im Regelfall werden solche Tiere deshalb sofort zurückgeschickt. Durch Vermittlung der Veterinärabteilung wurde nun eine andere Lösung erzielt: Die Hunde können in Vorarlberg bleiben, stehen aber für vier Monate unter amtlicher Beobachtung und Quarantäne. In dieser Zeit werden sie nochmals gegen Tollwut geimpft. Wenn nach 30 Tagen ein ausreichender Antikörper-Titer festgestellt wird, können die Schutzmaßnahmen nach weiteren drei Monaten aufgehoben werden.
Landesveterinär Greber verweist darüber hinaus auf eine Broschüre des Gesundheitsministeriums: “Augen auf beim Hundekauf”. Die Empfehlung für Interessenten ist so klar wie einfach: Einen Rassehund kauft man beim seriösen Züchter, einen Mischlingshund im nächsten Tierheim – beides nur nach vorheriger Beratung und Information, niemals als spontane Entscheidung.
(VLK)
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