Blitz-Abstimmung zu den neuen Maßnahmen
Pflegeheime und Spitäler
Besuche in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alters- und Pflegeheimen werden zum Schutz der Kranken, Senioren, Pflegebedürftigen und des Personals limitiert. Bis inklusive 17. November sind Besuche nur mehr alle zwei Tage erlaubt, wobei pro Tag maximal ein Besucher zugelassen wird. Insgesamt können in den kommenden zwei Wochen Patienten, Senioren bzw. Pflegebedürftige in Spitälern und Heimen maximal zwei verschiedene Besucher empfangen.
Sport und Events
Veranstaltungen werden ab Dienstag mit Ausnahme des Profisports verboten. Auch Theater, Museen und Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder oder Fitnessstudios müssen schließen. Die Gastronomie darf nur noch Abhol- und Lieferdienste anbieten, Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt. Allerdings werden 80 Prozent der Umsatzeinbußen im Vergleich zum vergangenen November staatlich abgedeckt.
Ausgangsbeschränkungen
"Ab Dienstag, dem 3. November 0 Uhr bis Ende November wird es zu einem zweiten Lockdown in Österreich kommen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstag in Wien. Ab Dienstag gelten landesweit Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr. In der Zeit ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur aus bestimmten Gründen erlaubt. "Es ist notwendig, diesen Schritt zu setzen, um eine Überlastung der Intensivmedizin zu verhindern", sagte Kurz. Am Sonntagnachmittag muss noch der Hauptauschuss des Parlaments den Maßnahmen zustimmen. Die Verordnung gilt bis zum 30. November, die Ausgangsbeschränkungen müssen alle zehn Tage parlamentarisch neu genehmigt werden.
Die Infektionszahlen steigen seit Wochen steil auf fast täglich neue Höchstwerte. Die Regierung befürchtet eine baldige Überlastung der Krankenhäuser. Am Samstag zählte Österreich 5349 neue Fälle binnen 24 Stunden auf seine fast 9 Millionen Einwohner, nachdem am Freitag der Rekordwert von 5627 Neuinfektionen an einem Tag gemeldet worden war.
- In Österreich gelten ab Dienstag weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.
- Der von der Bundesregierung angekündigte Lockdown startet am 3. November und bleibt bis 30. November in Kraft.
- Die Gastronomie schließt, der Handel bleibt geöffnet, die Oberstufen wechseln ins Distance Learning.
- Die Ausgangsbeschränkungen gelten nach der Zustimmung im Hauptausschuss am Sonntag bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden.
- Im öffentlichen Raum muss grundsätzlich zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand gehalten werden.
- Geburtstagsfeiern und Jubiläumsfeiern sind laut Regierungsunterlagen im öffentlichen Raum untersagt.
- In Garagen, Gärten oder Scheunen sind "Partys" und jegliche Veranstaltungen verboten.
- An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht.
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