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Ifs zu Millionen-Gewinnen: "Nicht übertrieben"

Allgäuer spricht von "Soliden Mitteln", Eggler-Bargehr sieht keine "kontinuierliche Ansparung".
Allgäuer spricht von "Soliden Mitteln", Eggler-Bargehr sieht keine "kontinuierliche Ansparung". ©VOL.AT/Steurer/Hofmeister
Das Institut für Sozialdienste (ifs) schreibt Millionengewinne: In seiner Bilanz für 2017 steht ein Plus von 6,4 Millionen Euro zu buche. Die ifs-Verantwortlichen sprechen von einer "betriebswirtschaftlich angemessenen Summe".
Institut für Sozialdienste verzehnfacht Stammkapital

Das ifs-Stammkapital der GmbH von vormals rund 363.300 Euro wurde auf jetzt 3,5 Millionen Euro erhöht, was einer Erhöhung um mehr als 3,1 Millionen Euro entspricht. Die Kapitalerhöhung erfolgte aus Gesellschaftsmitteln des Sozialunternehmens, wie Recherchen der Wirtschaftspresseagentur.com ergeben haben. Vor der Kapitalerhöhung wies die IfS gGmbH für das Geschäftsjahr 2017 Gewinnrücklagen von beinahe 6,4 Millionen Euro auf. Dazu kommen nicht gebundene Kapitalrücklagen von 665.000 Euro.

6,4 Millionen im “Sparschwein”

Wie ifs-Geschäftsführer Stefan Allgäuer gegenüber dem “ORF” festhält, seien die 6,4 Millionen Euro Ersparnisse nur von außen betrachtet eine hohe Summe: “Im Übrigen sind das etwa 20 Prozent von unserem Jahresumsatz, die ein Unternehmen braucht, um seine Liquidität zu sichern, eine bestimmte Sicherheit auch zu haben. In dem Sinn sind es keine hohen Mittel, sondern solide Mittel für eine gute Betriebsführung.” Er habe den gesetzlichen Auftrag zur Risikovorsorge. Die Rücklagen seien im Laufe der 55-jährigen Geschichte angespart worden. Es bestehe kein Interesse, Gewinne zu schreiben.

Landesrechnungshof: Keine kontinuierliche Ansparung

Brigitte Eggler-Bargehr, die Direktorin des Landesrechnungshofes, sagt gegenüber dem “ORF”, dass von einer kontinuierlichen Ansparung nicht die Rede sein könne. “Was wir jetzt sehen – aus den uns zumindest teilweise vorliegenden aktuellen Daten – ist, dass sich die Rücklagen nach dem Zeitpunkt der Prüfung des Landesrechnungshofs deutlich erhöht haben. Es scheint eine höhere Rücklagenzuführung im Jahr 2015 gegeben zu haben”. Die Gründe seien für den Landesrechnungshof nicht nachvollziehbar. Die Rücklagen seien grundsätzlich zulässig, was die Höhe anbelange, könne man diskutieren.

(Red.)

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