IfS-Kritik: Existenzminimum in Vorarlberg zu niedrig

Bei getrennt lebenden Familien komme noch hinzu, dass Unterhaltsschulden bis zu 25 Prozent unter das Existenzminimum gepfändet werden könnten. Laut Simone Strehle-Hechenberger, Leiterin der Schuldenberatung, gerieten Menschen so in Notsituationen. Vor allem Wohnen müsse erschwinglicher werden, denn manchmal bleibe kaum genug Geld für alltägliche Ausgaben. 2018 betreute die Schuldenberatung rund 3.200 Klienten, 61 Prozent davon waren Männer. Rund 2.800 Kinder waren mitbetroffen.

Mehr Privatinsolvenzen
Die Zahl der Privatinsolvenzen sei im vergangenen Jahr um beinahe 80 Prozent gestiegen, weil Ende 2017 die Mindestquote für eine Privatinsolvenz fiel und das Abschöpfungsverfahren von sieben auf fünf Jahre verkürzt worden sei, erklärte Strehle-Hechenberger. Eine Entschuldung von Menschen mit niedrigem Einkommen oder ehemaligen Selbstständigen mit hohen Schulden sei volkswirtschaftlich richtig, betonte sie.
Gründe für Überschuldung
Hauptursache für die Überschuldung waren Einkommensverluste und Arbeitslosigkeit, aber auch Konsumverhalten, eine fehlgeschlagene Selbstständigkeit oder eine Trennung.

Durchschnittlich standen die IfS-Klienten 2018 mit rund 87.500 Euro in der Kreide. Eine Besonderheit in Vorarlberg sei die hohe Erwerbsquote im Österreichvergleich, so waren nur rund 30 Prozent der Klienten arbeitslos. Fast 50 Prozent gingen einer Arbeit nach.
Beratungen zeigen Wirkung
Laut einer Klientenbefragung fühlten sich 85 Prozent der Betreuten nach der Beratung gesünder. Bei 73 Prozent verbesserte sich die finanzielle Situation, bei über 80 Prozent das Familienleben. Diese Zahlen verdeutlichten, welche nachhaltige Wirkung eine Schuldenregulierung auf den Einzelnen, aber auch auf die Volkswirtschaft, habe, so Strehle-Hechenberger. In Vorarlberg werden neun von zehn Privatinsolvenzen vom IfS begleitet.
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