Der Angeklagte hatte sich in einem Lokal mutterseelenallein betrunken. “Es hat kan Grund geben. I war afach unterwegs”, gab er nun zu Protokoll. Er gehe ab und zu fort und trinke ein paar Bier: “Manchmal wird’s a bisserl mehr.”
Damals hatte er zwei Promille intus, als er sich noch ans Steuer seines Pkw setzte und heimfahren wollte. Zu seinem Pech geriet er in eine Verkehrskontrolle. Die Kollegen verbrachten den Gesetzeshüter ins nächstgelegene Kommissariat, wo er einem Alko-Test unterzogen wurde und ihm der Führerschein abgenommen wurde.
Der 35-Jährige hatte die Wachstube bereits verlassen, als er sein Handy vermisste. Er kehrte zurück, “und dann ist’s zu dem Wirbel gekommen”, so der Wachkommandant. Der angetrunkene Kollege habe sein Mobiltelefon verlangt (das sich später in seiner Jackentasche fand, Amn.), herumgeschrien und schließlich zugeschlagen. Einige Beamte eilten dem blutenden Opfer zu Hilfe und versuchten den Tobenden zu fixieren, was gar nicht so leicht war, weil dieser sich heftig wehrte und Fußtritte austeilte.
“Er war so fett, dass er nicht gewusst hat, was er tut”, stellte nun Verteidiger Johannes Schmidt fest. “I werd’ wahrscheinlich net nett g’wes’n sein”, vermutete der Angeklagte. Genau könne er sich nicht mehr erinnern: ” Aber dass i handgreiflich werd’, is’ überhaupt net mei Art.” Sodann entschuldigte er sich bei seinem Kollegen (“Tut ma lad, war net mei Absicht!”), wobei sein Anwalt diesem 100 Euro als finanzielle Wiedergutmachung in die Hand drückte.
Richter Thomas Hahn verhängte über den Polizisten im Sinn der Anklage eine unbedingte Geldstrafe von 2.340 Euro (180 Tagessätze zu je 13 Euro), die dieser sofort akzeptierte. Der Beamte hofft nun, dass er im parallel laufenden Disziplinarverfahren, das im Herbst entschieden werden soll, ebenfalls mit einem blauen Auge davonkommt.
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