Der ehemalige freiheitliche Spitzenpolitiker Johann Gudenus sieht sich durch die mittlerweile bekannt gewordenen Passagen aus dem Ibiza-Video rehabilitiert. Er erwartet nun nicht nur eine "Richtstellung" und "Entschuldigung" jener Medien, "die die manipulativen Videoausschnitte veröffentlicht haben", sondern kündigte gegenüber der APA auch rechtliche Schritte an.
Neue Passagen sollen Gudenus und Strache entlasten
"Die aktuelle Wende in der sogenannten 'Ibiza-Affäre' zeigt, dass die ursprünglich veröffentlichten Videosequenzen einen manipulativen Zusammenschnitt darstellen", sieht Gudenus seine Darstellung des Abends auf der spanischen Insel bestätigt. Während die seiner Ansicht nach manipulativen Ausschnitte "bis heute überall rauf und runter gespielt werden, wird die nun ans Licht gekommene Wahrheit von den meisten Medien weiterhin totgeschwiegen".
Die "rehabilitierenden Transkriptionen" stellen laut Gudenus ein für alle Mal klar, dass dieser sich auf Ibiza "weder moralisch noch rechtlich" etwas zuschulden kommen habe lassen. Der Ex-FPÖ-Klubchef im Nationalrat glaubt allerdings, dass sich keines der von ihm genannten Medien "einsichtig" zeigen wird. Man habe sich bereits zu tief "in einen Sumpf aus manipulativer, von Hass geschürter und politisch motivierter Berichterstattung hineinmanövriert und habe nun Angst, endgültig sein Gesicht zu verlieren".
Tajana Gudenus nicht verpixelt
"Interessant" ist für Gudenus auch, dass die beiden Journalisten der "Süddeutschen Zeitung" bereits in deren Buch versucht hätten, sich rechtlich abzusichern, indem ein paar entlastende Aussagen "unterschwellig" und "unvollständig" zitiert worden seien". Dass es die Zeitung zudem unterlassen habe, das Gesicht von Gudenus' Frau zu verpixeln, stellt für diesen einen weiteren Skandal dar. Dies sei "nichts anderes als mieseste Sippenhaftung, die an die dunkelsten Zeiten der Geschichte erinnert".
Gudenus lässt nun rechtliche Schritte prüfen. Sollten die besagten Medien nicht von selbst "die Dinge umfassend richtigstellen, werden wir es über den Klageweg versuchen".
(APA/red)
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