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Hypo Vorarlberg: Finanzmarktaufsicht weist Kritik zurück

Eine Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro wurde gegen die Hypo Vorarlberg verhängt.
Eine Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro wurde gegen die Hypo Vorarlberg verhängt. ©Hypo Vorarlberg
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Geldstrafe von 414.000 Euro gegen die Hypo Vorarlberg AG verhängt. Die Bank legte daraufhin Beschwerde ein. Die Finanzmarktaufsicht weist die Kritik seitens der Hypo Vorarlberg nun aber zurück, wie der ORF Vorarlberg berichtete.
Hypo Vorarlberg legt Beschwerde ein
FMA verhängte Strafe gegen Hypo Vorarlberg

Insgesamt verhängte die FMA die Sanktion gegen die Hypo “wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung”, wie es auf der Homepage der Behörde heißt. Die Geldstrafe ist vergleichsweise niedrig, gemessen am Geschäftsvolumen wird der höchstmögliche Strafrahmen nur zu rund drei Prozent ausgeschöpft.

Hypo Vorarlberg und die Panama Papers

Dem Verstoß gegen die Pflicht zur Erstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung kam die FMA im Zuge einer Vor-Ort-Prüfung bei der Hypo Vorarlberg auf die Spur, die Sonderprüfung durch die Aufsicht war im April 2016 bekannt geworden. Konkret vermisste die FMA die Verdachtsmeldung der Hypo im Zusammenhang mit einer später eingestellten Geschäftsbeziehung zum russischen Milliardär Guennadi Timtchenko (auch: Gennadi Timtschenko) und nahm die Meldung beim Bundeskriminalamt selbst vor.

In den “Panama-Papers” waren sowohl der russische Geschäftsmann als auch die Bank genannt worden. Nach Bekanntwerden der Offshore-Geschäfte nahm Hypo-Vorarlberg-Chef Michael Grahammer seinen Hut, betonte dabei aber weiter die Rechtmäßigkeit der Geschäfte der Bank. Ihm folgte Anfang 2017 Michael Haller nach. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Geldwäsche-Verdachts wurde später übrigens eingestellt.

Der dritte Vorwurf der FMA gegen die Hypo – neben mangelhafter Eigentümer-Prüfung eines Hochrisikokunden und Nichterstattung einer Geldwäsche Verdachtsmeldung – bezieht sich auf den “systematischen Einsatz von Dritten, welche eine gleichwertige Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lassen”, wie auf der Homepage der Finanzaufsicht zu lesen ist. Damit ist ein liechtensteinischer Treuhänder gemeint, dessen Geldwäsche-Prüfungen offenbar unreflektiert übernommen wurden. Diese beanstandeten systematischen Schwächen soll die Hypo Vorarlberg mittlerweile behoben haben.

Hypo Vorarlberg legt Beschwerde ein

Die Hypo Vorarlberg Bank AG wird gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Beschwerde einlegen. Die Vorstände seien weiter überzeugt, dass sich die Bank bei ihren Geschäften strikt an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten habe, hieß es in einer Reaktion aus dem Geldhaus. Die von der Bank vorgebrachten Argumente seien von der FMA nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Seitens der Hypo Vorarlberg wurde betont, dass alle im Straferkenntnis der FMA angeführten Kundenbeziehungen bereits beendet worden seien. Zudem habe man die Geschäftstätigkeit mit Offshore-Kunden in den vergangenen zwei Jahren deutlich eingeschränkt. Als Beleg dafür führte die Bank die Auflösung der Kundenstelle “CEE Desk” in Wien an. Für das künftige Geschäft gebe es einen Kriteriendialog, “nach dem keine Geschäftsbeziehungen mehr mit klassischen Offshore-Gesellschaften eingegangen werden”, so die Vorstände Michel Haller (Vorsitzender), Johannes Hefel und Wilfried Amann.

“Sehr überrascht” zeigte sich die Hypo Vorarlberg darüber, dass das am 14. März im Haus eingelangte Straferkenntnis veröffentlicht wurde, obwohl es nicht rechtskräftig ist. Zudem handle es sich bei den angeführten Vorwürfen aus Sicht der Bank ausschließlich um offene Rechtsfragen, zu denen noch keine höchstgerichtliche Judikatur vorliege. “Daher werden die Höchstgerichte darüber zu urteilen haben, wer recht hat”, so die Vorstände.

Rüdisser zu FMA-Straferkenntnis: „Altfälle wurden beendet“

Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, selbst Aufsichtsratsmitglied der Hypo Vorarlberg, stellt dazu fest, dass sämtliche betroffenen Kundenbeziehungen schon vor längerer Zeit beendet worden sind: „Hier wurde ein klarer Schnitt vollzogen.“ Die Geschäfts- und Risikostrategie der Bank wurde angepasst. Als Mehrheitseigentümer, so Rüdisser für das Land Vorarlberg, sei es jedoch wichtig zu unterstreichen, dass sich das FMA-Erkenntnis auf wenige Fälle aus der Vergangenheit bezieht.

Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss des Vorarlberger Landtags und der Nachhaltigkeitsstrategie hat der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hypo Vorarlberg eine angepasste Geschäfts- und Risikostrategie umgesetzt.

SPÖ: Hypo-Machenschaften kommen über Umwege ans Tageslicht

Just im Zusammenhang mit den sogenannten „Panama Papers“ hat die Finanzmarktaufsicht nun eine Geldstrafe gegen die HYPO Landesbank Vorarlberg verhängt. Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen die „Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“.  Dafür wurde eine Strafe in der Höhe von 414.000 Euro ausgesprochen. Bereits im Jahr 2016 hat sich auf Antrag der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten ein Untersuchungsausschuss mit möglichen Verbindungen zwischen der Landesbank und „steuerschonenden“ Praktiken bei Offshore-Unternehmen beschäftigt.

U-Ausschuss: Von der ÖVP torpediert

Vor allem Landeshauptmann Markus Wallner und die ÖVP hätten damals alles in ihrer Macht stehende getan, den Ausschuss scheitern zu lassen, erklärt SPÖ-Clubobmann Michael Ritsch, der dem Untersuchungsausschuss in den ersten Monaten als Obmann vorgestanden hat: „Die ÖVP hatte nur eine Mission: die HYPO aus der Schusslinie zu zerren. Ihre Strategie bestand darin, den Untersuchungsausschuss auf allen Ebenen zu torpedieren. Wir, die wir Aufklärung wollten, wurden im Gegenzug dazu fast schon als Landesverräter beschimpft“, erinnert sich Michael Ritsch. Schlussendlich sei es der Gegenseite gelungen, den Untersuchungsausschuss dadurch „auszutrocknen“, indem den Abgeordneten die Einsicht in wichtige Dokumente verwehrt wurde.

Reaktion der HYPO ist symptomatisch

Daher sei es erfreulich, dass die Wahrheit über unredliche Verstrickungen der HYPO nun über Umwege doch noch ans Tageslicht komme. „Wir waren damals offensichtlich auf der richtigen Spur. Die Reaktion der HYPO auf das Urteil der Finanzmarktaufsicht ist freilich symptomatisch“, gibt Michael Ritsch zu bedenken. Denn anstatt sich den Vorwürfen zu stellen und den Sachverhalt gründlich aufzuarbeiten, besteht die einzige Reaktion der Landesbank darin, die Veröffentlichung des Urteils zu kritisieren. „Das passt genau in das unkooperative und uneinsichtige Bild, das die Bank auch im Zuge des Untersuchungsausschusses abgegeben hat. Die Verantwortlichen sehen offenbar weniger die fragewürdigen Geschäfte als Problem; wirklich aufgebracht reagieren sie nur, wenn diese Praktiken in die Öffentlichkeit gelangen. Ein solches Verhalten ist einer Landesbank nicht würdig“, resümiert Michael Ritsch.

Komplizen der Bank

Gleichzeitig müsse sich die ÖVP den Vorwurf gefallen lassen, durch ihre durchgehende Blockadehaltung dazu beigetragen zu haben, dass die entsprechenden Praktiken der Bank bislang im Dunkeln geblieben sind. „Wenn die landeseigene Bank auch nur irgendwie mit ernsthaften Vorwürfen konfrontiert wird, sollte der Landeshauptmann eigentlich das größte Interesse daran haben, die volle Aufklärung voranzutreiben. Stattdessen haben sich Markus Wallner und seine ÖVP zu Komplizen der Bank gemacht. Wenn jetzt auch die Finanzmarktaufsicht in finanzrechtlicher Sicht endlich Licht ins Dunkel gebracht hat, so hat die ÖVP der Bank zumindest den fragwürdigen Dienst erwiesen, dass es keine umfangreiche politische Aufklärung zu der Causa gibt. Diesen Vorwurf muss sich die ÖVP gefallen lassen.“

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