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Hypo-U-Ausschuss: Sind Schwärzungen zulässig?

Wirbel um geschwärzte Akten.
Wirbel um geschwärzte Akten. ©APA
Finanzministerium und Fimbag haben dem Hypo-Untersuchungsausschuss geschwärzte Akten geliefert. Sind Ihrer Ansicht nach Schwärzungen zulässig?

Der Hypo-Untersuchungsausschuss fordert von Finanzministerium und FIMBAG, die geschwärzt übermittelten Akten noch einmal in brauchbarer Form ans Parlament zu schicken. Damit wurde der erste Schritt gesetzt, damit letztlich der Verfassungsgerichtshof entscheiden kann, ob Schwärzungen zulässig sind oder nicht. Die zweiwöchige Frist für die Aktennachlieferung beginnt am Montag. Laut Ausschuss-Vorsitzende Doris Bures sei der Ausschuss der Meinung, dass es „unzulässig“ sei, Unterlagen in Zusammenhang mit der Hypo zu schwärzen. Weil davon auszugehen ist, dass auch Finanzministerium und FIMBAG bei ihrer Rechtsmeinung bleiben, wird die Sache vor dem Höchstgericht landen. (VN)

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