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Hypo-U-Ausschuss: Grasser bekam vom Finanzministerium zwei Dossiers

Offenbar bestens vorbereitet: Der als Zeuge geladene Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor dem Hypo-U-Ausschuss.
Offenbar bestens vorbereitet: Der als Zeuge geladene Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor dem Hypo-U-Ausschuss. ©APA
Das Finanzministerium hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) vor seiner Befragung im Hypo-U-Ausschuss im September zur Vorbereitung seiner Aussage neben Pressespiegel und dem Griss-Bericht zwei Dossiers zukommen lassen, eines mit sieben und eines mit rund 20 Seiten. Grasser habe auch Tipps für sein Einleitungsstatement erhalten.

Wie der “Der Standard” in seiner Mittwochsausgabe berichtet, geht das aus jenen Unterlagen hervor, die Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nach einer parlamentarischen Anfrage des Grünen-Abgeordneten Bruno Rossmannan an die Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ) geschickt hat. Grasser hatte brieflich um Hilfestellung des Ministeriums gebeten. Als Ansprechpartner wurde dem Ex-Minister wie berichtet von Schelling (Ex-)Generalsekretär Hans-Georg Kramer vermittelt.

Kramer war Finanzministeriums-Kabinettsmitarbeiter von Grasser und Wilhelm Molterer und von November 2008 bis Ende November 2015 Generalsekretär im Finanzministerium. Seine zusätzliche Funktion als Chef der Sektion IV – Steuer- und Zollverwaltung, Betrugsbekämpfung, Zölle hat er nicht abgegeben.

Kramer ersuchte laut dem Zeitungsbericht am 9. Juni den für Banken und Finanzmärkte zuständigen Spitzenbeamten Alfred Lejsek um “Ausarbeitung” diverser Themen wie “Kulterer-Abberufung” oder “aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Hypo von 2000 bis 2007”. Dabei gehe es entgegen den Angaben aus dem Ministerium nicht nur um Infos aus seiner Amtszeit, sondern auch um die Zeit danach.

So werde etwa auch eine Einordnung des “Not distressed”-Gutachtens von Ende 2008 erbeten, mit der Bemerkung Kramers, dass “damit argumentiert werden (soll), dass es Anfang 2007 (Grasser ging per 11. Jänner; Anm.) wohl unmöglich war, die späteren Probleme der Bank zu erkennen”.

Ministerium versorgte Grasser mit Tipps für Hypo-U-Ausschuss

Zudem bat der damalige Generalsekretär seine Kollegen, “wenn möglich eine kurze Anregung für ein … Einleitungsstatement” auszuarbeiten. Für Themen wie “Welche Ergebnisse soll der Ausschuss produzieren, damit er … Sinn macht und nicht parteipolitisches Schattenboxen hervorbringt”.

Tatsächlich habe Grasser das ihm vermittelte Wissen am 30. September im Parlament genützt. Vor seiner Befragung und in seinem Einleitungsstatement habe er gesagt, es dürfe beim Ausschuss nicht um “politisches Hickhack” gehen, so die Zeitung.

Die Dokumentation wurde Grasser am 31. Juli 2015 übermittelt. Gute Tipps bekam der Ex-Finanzminister darin auch zur Frage: “Welchen Eindruck hatten die relevanten Behörden Anfang 2007 von der Bank?” Die vom Ministerium vorbereitete, abgrenzende Antwort: “Das Detailwissen der Aufsichtsbehörden und ihre Veranlassungen sind im Finanzministerium wegen der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit von FMA und Nationalbank nicht bekannt.”

Interessant laut Bericht auch die Erklärungen zur “Not distressed”-Klassifizierung der Hypo Ende 2008 durch die Notenbank (OeNB): “Die durch die Aufsichtsreform 2007 gewonnene Prüfungskompetenz … der OeNB” habe “eine rasche und kostengünstige Prüfung der Partizipationskapitalwerber” ermöglichen sollen, heißt es im Briefing. Aber auch: “Fest steht, dass die OeNB-Prüfung der Hypo die erste ihrer Art in Österreich war und auf keiner Seite (Bank, OeNB) genügend Zeit und Expertise in den neuen Prüfungsfeldern zur Verfügung standen.”

Am 10. September wurden für Grasser weitere Fakten aufbereitet. Da ging es um Fragen wie: “Wann hat die BayernLB die Hypo gekauft?” (2007) oder die Zusammenstellung “wesentlicher Eckdaten des Freistaats Bayern im Vergleich zu Österreich” oder Vergleichszahlen “zu Erste Bank und Bank Austria” und Eckdaten zu “Bankenkrisen der Vergangenheit” (mit der Bitte um Kürze).

Wieviel Zeit im Ministerium für die Erstellung der Unterlagen aufgewendet wurde, geht aus der parlamentarischen Anfrage der Grünen zu diesem Thema nicht hervor: “Eine detaillierte Zeitaufzeichnung wurde in diesem Zusammenhang nicht geführt”, heißt es darin. (APA)

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