Hypo-Sondergesetz laut Gutachter Jörg Zehetner verfassungswidrig

Das berichtet “Die Presse” am Mittwoch. Zehetner glaubt, dass der VfGH schon im kommenden Jahr eine Entscheidung treffen könnte.
Enteignung ohne Entschädigung unzulässig
Das 50 Seiten starke Gutachten wurde von der Wiener Anwaltskanzlei KWR im Auftrag eines deutschen Finanzunternehmens erstellt. Nach Ansicht von Zehetner, unter dessen Leitung das Gutachten erstellt wurde, wird das Gesetz aus mehreren Gründen nicht halten. So greife es zu massiv in Eigentumsrechte ein: “Grundsätzlich kann Österreich schon Enteignungen vornehmen, doch dies ist ohne Entschädigung nicht ohne Weiteres zulässig”, wird Zehetner zitiert. Er verweist dabei auch auf die Judikator des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der eine entschädigungslose Enteignung für im Allgemeinen unzulässig hält.
Vertrauensschutz wird gebrochen
“Genauso schwer wiegt aber auch, dass mit dem Gesetz der in der Verfassung verankerte Vertrauensschutz gebrochen wird”, so der Anwalt. “Die Anleger haben die Anleihen erworben, weil sie den Haftungen des Landes Kärnten vertraut haben.”
Klagen gegen Hypo oder Kärnten möglich
Sobald das Hypo-Gesetz und die im Gesetz vorgesehene Verordnung der Finanzmarktaufsicht in Kraft getreten sind, sollen die ersten Klagen eingereicht werden. Laut Zehetner bestehen zwei Möglichkeiten: Die Investoren klagen die Hypo Alpe-Adria oder das Land Kärnten.
(APA)
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