Doch so einfach wollen sich die protesterfahrenen Feldkircher nicht zufrieden geben. Denn deren Rechtsanwalt Dr. Thomas Kaufmann stellte in einem Schreiben an den ÖFB fest, dass “die Bestimmungen erst mit 1.6.2002 in Kraft getreten sind und zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren nach den Bestimmungen des Regulativs 2000 zu Ende zu führen sind”. Im Klartext: Die neue Bestimmung kann nicht auf den “Fall Hütter” angewendet werden, da das Regulativ 2000 zwei Wechsel pro Jahr erlaubt. Dr. Kaufmann forderte bis Freitag Mittag eine Spielgenehmigung für Hütter beim Österreichischen Fußballbund ein, ansonsten bleibt nur der Weg zum Gericht, um die Rechte des ehemaligen FC-Lustenau-Spielers durchzusetzen.
BW Feldkirch hat damit schon zum zweiten Mal binnen eines Jahres “Transferpech”. Zur Erinnerung: Im Vorjahr wurde bei Gert Zöhrer die schon länger zurückliegende Ummeldung vom FC Dornbirn zu den Blau-Weißen entdeckt. Zöhrer konnte im ersten Spiel nicht antreten, ständige Proteste der Gegner waren die Folge, bis der ÖFB im Winter den Transfer nachträglich abgesegnete und alle Proteste abwies.
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