Im April wurde ein Hund in Schruns erschossen. Bereits am nächsten Tag geriet ein 73-jähriger Landwirt ins Visier von Justiz und Exekutive. Bei der Hauptverhandlung am Bezirksgericht Montafon wies der Hobby-Jäger allerdings jede Schuld von sich („Ich bin alles andere als ein Hundehasser”). Die Beweislage war recht dünn, denn es gab lediglich Ohrenzeugen. Einige davon konnten sich außer an ein lautes Bellen an nichts mehr erinnern.
Doch dann war da noch der Nachbar des Landwirtes, der angab, nach einem Knall auch die Stimme des Verdächtigen vernommen zu haben. Für Richter Thomas Walter zu wenig für einen Schuldspruch. Bezirksanwalt Erich Berthold stellte daraufhin den Antrag, auch die drei ermittelnden Polizeibeamten als Zeugen zu befragen. Ein Lokalaugenschein folgte, jedoch ohne konkrete Ergebnisse.
“Im Zweifel für den Angeklagten”
Verteidiger Andreas Mandl, vollkommen überzeugt von der Unschuld seines Mandanten, konnte schließlich noch die Herkunft der Schussbahn in Zweifel ziehen. „Es könnte sein, dass hier das Projektil oder Teile davon abgelenkt worden waren”, so sein Argument. Wie auch immer, der Beschuldigte konnte am Ende aufatmen: “Im Zweifel für den Angeklagten” hieß die Begründung des Richters, als er in der Schlussverhandlung am Donnerstag einen Freispruch fällte. Die Privatbeteiligten und der Bezirksanwalt haben am Schluss der Verhandlung noch keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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