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Huber-Holding: Sanierungsverfahren eröffnet

Produktionsgebäude in Mäder
Produktionsgebäude in Mäder ©VOL.AT/Steurer
Das Landesgericht Feldkirch hat am Freitag die Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung über vier Gesellschaften der Huber-Gruppe eröffnet.

Betroffen sind die Huber Tricot GesmbH, die Huber-Shop GmbH, die Arula GmbH sowie die Huber Holding AG, die ihren Sitz allesamt in Götzis (Bez. Feldkirch) haben. Die Passiva belaufen sich gesamt auf 17,5 Mio. Euro, so der Kreditschutzverband von 1870 (KSV).

545 Mitarbeiter betroffen

Seitens der Huber-Gruppe waren die Anträge auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens für die vier (von insgesamt acht) Gesellschaften am Donnerstag eingebracht worden. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber insgesamt 585 Gläubigern, ebenso betroffen sind 545 Mitarbeiter.

Am stärksten verschuldet sind die Huber Holding AG (8,8 Mio. Euro Passiva, 35 Gläubiger, 41 Mitarbeiter) und die Arula GmbH (3,9 Mio. Euro Passiva, 80 Gläubiger, 123 Mitarbeiter). Bei der Huber-Shop Gmbh, die mit 63 Filialen zu den größten österreichischen Wäschefilialisten zählt, und der Huber Tricot GesmbH belaufen sich die Passiva auf 2,5 bzw. 2,3 Mio. Euro. Die Huber-Shop Gmbh (230 Gläubiger) beschäftigt 272 Mitarbeiter, die Huber Tricot GesmbH (240 Gläubiger) 109 Mitarbeiter. Gläubigerforderungen können bis 23. Juli angemeldet werden. Als Insolvenzverwalter wurden Andreas Droop (Huber Tricot), Tobias Gisinger (Huber-Shop), Lukas Pfefferkorn (Arula) und Eva Müller (Huber Holding) bestellt.

Massive Umsatzausfälle

Die zweimonatige Schließung der Filialen der Huber-Gruppe aufgrund der Coronavirus-Pandemie habe zu massiven Umsatzausfällen - rund 15 Mio. Euro von März bis Mai - und in letzter Konsequenz zu einer akuten Liquiditätskrise geführt. "Die Antragstellerin kann ihren Betrieb in der derzeitigen Form mittelfristig ohne die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen nicht fortführen", so Regina Nesensohn, KSV-Leiterin in Feldkirch, zur Insolvenzursache.

30-Prozent-Quote angestrebt

Wie schon am Donnerstag kolportiert, beabsichtigt jede Gesellschaft laut Sanierungsplanvorschlag den Gläubigern eine Quote von 30 Prozent (zahlbar innerhalb von zwei Jahren) zu erfüllen. Dabei handle es sich um das gesetzlich normierte Mindestangebot an die Gläubiger, erklärte Nesensohn. Der KSV werde prüfen, ob die Sanierungsplanvorschläge angemessen und finanzierbar sind, so die KSV-Leiterin. Das Landesgericht legte die Berichts- und Gläubigerversammlung für alle vier Gesellschaften auf den 18. Juni. Die allgemeine Prüfungstagsatzung werde am 6. August stattfinden, die Verhandlung zur Abstimmung über einen Sanierungsplanvorschlag am 27. August.

(APA)

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