Der 5. Strafsenat des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) wird am 15. Dezember in Leipzig verkünden, ob Hoyzer, Drahtzieher Ante Sapina sowie vier weitere Beschuldigte straffrei bleiben oder wie im November 2005 vom Berliner Landgericht entschieden, teilweise ihre Gefängnisstrafen antreten müssen.
Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider hatte als Vertreter der Bundesanwaltschaft überraschend ebenso wie alle Verteidiger Freispruch beantragt. Ob das Gericht den Anträgen allerdings folgt, ist längst nicht sicher, wie mehrere kritische Nachfragen des Vorsitzenden Richters Clemens Basdorf während der mehr als siebenstündigen Verhandlung erkennen ließen.
Der Oberstaatsanwalt begründete seinen Antrag damit, dass die nachgewiesenen Wettmanipulationen von Sapina, Hoyzer und Co. im juristischen Sinne nicht den Tatbestand der Täuschung erfüllen und somit nicht als Betrug zu werten sind. Auch warf Schneider den Berliner Richtern vor, “bemerkenswert oberflächlich” entschieden und nicht alle Vergleichsfälle in die rechtliche Wertung einbezogen zu haben.
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