Angesichts der Coronavirus-Pandemie dürfen die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bis einschließlich 24. April nicht aufsperren. Das geht aus der entsprechend angepassten Verordnung des Gesundheitsministeriums, die nun vorliegt, hervor.
Abholung von Speisen zulässig
In derselben Verordnung ist nun auch geregelt, dass die Abholung vorbestellter Speisen zulässig ist, "sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird". Bisher hat das Gesundheitsministerium zwar das Lieferservice erlaubt, das Abholen des bestellten Essens beim Wirt aber ausdrücklich untersagt.
Nach Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium und mit Unterstützung des Landwirtschafts-und Tourismusministeriums gebe es eine entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung der Regierung, teilte der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Mario Pulker, am Freitag mit.
"Große Erleichterung"
Die Änderung bringe "eine große Erleichterung" für die Betriebe. "Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten", so Pulker. Nun sei sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen "klar geregelt und erlaubt".
(APA)
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