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Hotels machen wieder auf - Gewerkschaft bleibt skeptisch

Ab Freitag dürfen Beherbergungsbetriebe wieder für Gäste öffnen
Ab Freitag dürfen Beherbergungsbetriebe wieder für Gäste öffnen ©Unsplash | APA
Nach den coronabedingten Sperrwochen dürfen am Freitag (29. Mai) in Österreich Hotels und Pensionen wieder aufsperren.

Bis auf Weiteres sind aber auch hier Hygienevorgaben und Abstandsregeln einzuhalten. Am Mittwoch kam vom Gesundheitsministerium die entsprechende Ausgabe der Lockerungsverordnung. Es gilt dies als Übergangsrecht zunächst einmal bis Ende August. Die Gewerkschaft bleibt skeptisch.

Verordnung gilt bis 31. August

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft, heißt es in dem Schriftstück. Das bedeutet, wie bei allen befristeten coronabedingten Verordnungen, dass dann ab September auch für diese Tourismusbetriebe abhängig von der epidemologischen Lage weitere Lockerungen bzw. Erleichterungen wirksam werden könnten.

Gäste dürfen ab Ende dieser Woche die Beherbergungsbetriebe, zu denen neben Hotels und Pensionen auch Schutzhütten, Kabinenschiffe und (beaufsichtigte) Campingplätze und Wohnwagenstellplätze gehören, damit ab 29. Mai wieder betreten, unter den in der Verordnung genannten Verhaltensregeln.

Mundschutz und Sicherheitsabstand

Was Hotelgäste wissen müssen: Im gesamten Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und die Gäste müssen in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen mindestens einen Meter Abstand zu halten, sofern diese anderen nicht im gemeinsamen Haushalt leben bzw. nicht zu Gästegruppen in gemeinsamen Wohneinheiten gehören.

Für das Hotelpersonal gilt die Pflicht, im Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern keine räumliche Trennung mit adäquatem Schutzniveau - in der Regel ist damit eine Plexiglasscheibe gemeint - vorhanden ist.

1,5 Meter Abstand in Schlaflagern

In einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen, beispielsweise in Schutzhütten, sind Übernachtungen nur zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird oder wieder durch geeignete räumliche Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

In Hotelrestaurants sind Angehörige einer Gästegruppe im Wesentlichen Personen gleichgestellt, die im gemeinsamen Haushalt leben. Für das Betreten von Hotelbädern bzw. Wellnesseinrichtungen gelten spezielle Hygiene- und Präventionsmaßnahmen.

Gewerkschaft bleibt skeptisch

Die Gewerkschaft sieht dem Wiederaufsperren der österreichischen Hotellerie nur mit verhaltener Euphorie entgegen. "Aufsperren dürfen, ist nicht aufsperren können", so der Vorsitzende des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, Berend Tusch, am Mittwoch. Kopfzerbrechen bereitet ihm die mangelnde Auslastung der Häuser. Das könnte noch viele Jobs kosten.

Ein Hotelbetrieb sei nicht einfach mit der Industrie vergleichbar, es brauche zu jeder Tages- und Nachtzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn der Betrieb offen ist. Solange aber nicht ausreichend Gäste in Hotels nächtigten, sei ein wirtschaftliches Führen der Betriebe selbst mit minimalem Personaleinsatz nicht möglich. "Tausende Menschen, die vor allem in der Stadthotellerie beschäftigt sind, bangen um ihren Arbeitsplatz oder haben diesen schon verloren", so der Gewerkschafter.

Finanzielle Unterstützung gefordert

Ein Personalgrundstock sei auch bei minimaler Auslastung notwendig. Ebenso fielen monatlich weitere Kosten an, auf denen die Hotels sitzenblieben, wenn sie wegen der fehlenden Auslastung nicht den notwendigen Umsatz generieren zu könnten.

"Wenn die Bundesregierung in den nächsten Wochen und Monaten nicht einen weiteren Zuwachs an Arbeitslosen produzieren will, braucht es dringend finanzielle Unterstützung für die Beschäftigten, die Corona-Arbeitslosen und jene Betriebe, deren Auslastung gering ist, die aber den Beschäftigtenstand halten", betonte Tusch. 

Sorgen um die Gesundheit der Mitarbeiter

Der Gewerkschafter sorgt sich auch um die Gesundheit der Hotelmitarbeiter. Denn die Gäste müssen nur im Eingangsbereich und an der Rezeption einen Mund-Nasen-Schutz tragen, an den Tischen im Restaurant dürfen sie diesen abnehmen. Die Kellnerinnen und Kellner wiederum müssen überall im Innenraum Masken tragen. Und sie müssen auch einen Covid-19-Test machen.

"Soll es Corona-Tests für Beschäftigte im Tourismus geben, braucht es gleichzeitig das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Schutz für Gäste in allen geschlossenen Räumen, außer man befindet sich am Tisch, im Hotelzimmer oder im Wellnessbereich", so die Meinung des Gewerkschafters. Damit sei auch für jeden Gast klar, was wo gelte.

Der vida-Gewerkschafter fragt sich zudem, was passiere, wenn "plötzlich ein Mitarbeiter tatsächlich positiv getestet wird". Die Pläne seien dementsprechend nicht zu Ende gedacht.

(APA)

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