Der VOL.AT-Bericht über einen jungen Koch aus Bosnien und Herzegowina, dessen Arbeitsbewilligung nicht verlängert wurde, hat für zahlreiche Reaktionen gesorgt. Im Hotel Engel in Alberschwende wartet Geschäftsführerin Ingrid Schiechl indes noch immer auf eine Antwort von den Behörden.
Schwierige rechtliche Lage
Allerdings ist die Gesetzeslage in diesem Fall nicht einfach, wie Kerstin Biedermann-Smith von der Wirtschaftskammer im VOL.AT-Gespräch erklärt.
Die Spartengeschäftsführerin für Tourismus und Freizeitwirtschaft der WKO klärt auf: "Für den Mitarbeiter sieht das AMS in diesem Jahr keine Möglichkeit mehr für eine Anstellung. Natürlich ist Verständnis für den Betrieb da. Der Koch ist gut eingeschult, hat auch Verwandte hier. Aber rechtlich ist Fakt, dass eine Beschäftigung erst ab Januar wieder möglich ist. Saisonkräfte haben bei uns immer eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, um zu arbeiten. Das sind neun Monate, die aber relativ frei eingeteilt werden können". So sehe es das Gesetz in Österreich vor. Es bestünde also für den jungen Mann die Möglichkeit, drei Monate zu arbeiten, dann eineinhalb Monate nachhause zu fahren, dann wieder drei Monate zu arbeiten. Allerdings dauerte die Beschäftigung durchgehend neun Monate. Somit kann er für das Jahr 2022 nicht mehr angestellt werden.
Mehrere Möglichkeiten
So sind ab Januar 2023 mehrere Szenarien für eine Beschäftigung denkbar. Einerseits die Wiederanmeldung als Saisonarbeitskraft. Dann wäre eine Arbeitserlaubnis für neun Monate gegeben. Andererseits die, bereits beantragte, Rot-Weiß-Rot-Card. Letztere Option wäre für alle Beteiligten sicher die beste Lösung, weil man im Hotel Engel auf eine feste Anstellung für den jungen Bosnier hofft.
Sprach-Test: Deutsch ist eine Grundvoraussetzung
"Wenn die vorgegebenen Kriterien erfüllt werden und ihm eine Ganzjahresbeschäftigung vom Hotel Engel garantiert wird, besteht eine sehr gute Chance", sagt Biedermann-Smith weiter. Allerdings muss der Jungkoch dafür auch die erforderliche Punktezahl im Eignungstest für die Sprache Deutsch erreichen. Das ist eine Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot-Card. Weiters bestünde die Option, Stammsaisonier zu werden. "Das bedeutet, wenn innerhalb von fünf Jahren dreimal über 90 Tage als Saisonarbeiter in Österreich gearbeitet wird, muss nicht wieder neu angesucht werden", sagt die Expertin abschließend.
(VOL.AT)
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