Horngacher muss mit Disziplinarverfahren rechnen
Diese Schlussfolgerung lässt die Verletzung der sogenannten allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten zu. In der Bundespolizeidirektion Wien wurde auch am Freitag nicht bestätigt, dass Horngacher alkoholisiert am Steuer erwischt worden sei.
“Grundsätzlich gilt für jeden Beamten, dass er in seinem gesamten Verhalten, auch außerhalb des Dienstes, Rücksicht zu nehmen hat, dass die Bevölkerung darauf vertrauen kann, dass er seine Aufgaben sorgfältig erfüllt”, sagte Polizeisprecherin Michaela Raz. Wenn das nicht der Fall sei, müsse geprüft werden, ob disziplinäre Maßnahmen erforderlich seien. Allfällige Disziplinarstreifen reichen vom Verweis über Geldbußen im Hinblick auf Monatsbezüge bis zu Entlassung. Betroffene haben die Möglichkeit, gegen eine solche Entscheidung einer Disziplinarkommission zu berufen.
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