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Horngacher: Gutachter hat "keine Zweifel"

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Der Schriftsachverständige Christian Grafl hatte im Auftrag des Gerichts das angebliche Schreiben Horngachers an die BAWAG zu untersuchen.

Die BAWAG hatte sich laut Anklage bei Roland Horngacher erkundigt, ob gegen Bogoljug Karic (53), dem eine Investorengruppe um Martin Schlaff den serbischen Mobilfunkbetreiber Mobtel abkaufen wollte, polizeiliche Ermittlungen geführt werden. In dem mit „Mag. Horngacher, General“ gezeichneten Antwortschreiben wurde diese Frage – offenbar nach entsprechenden Recherchen – verneint.

Grafl verglich dieses Schreiben mit einem erwiesenermaßen von Horngacher verfassten Text und stellte „fünf auffällige Gemeinsamkeiten“ fest. Diese seien „derart aussagekräftig“, dass sie „keinen Zweifel“ am selben Verfasser ließen.

Im Hinblick auf die Unterschrift, deren Urheberschaft Horngacher dezidiert bestritten hatte, beruft sich Grafl in seiner Expertise auf einen „derart aussagekräftigen (…) Merkmalskomplex, der für mich die Zuordnung der fraglichen Unterschrift zu einem anderen Schreiber ausschließt“. Eine „Gesamtbetrachtung“ ließe „angesichts fehlender Unklarheiten meines Erachtens nur den Schluss zu, dass die fragliche Unterschrift vom Namensträger Mag. Roland Horngacher stammt“, heißt es in dem Gutachten wörtlich.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger verzichteten angesichts dieser deutlichen Worte auf die Ladung des Sachverständigen, um diesen detaillierter zu seinen Ausführungen befragen zu können. Damit könnte der Prozess gegen den außer Dienst gestellten Landespolizeikommandanten bereits morgen, Mittwoch, zu Ende gehen.

Am späten Dienstagnachmittag stand noch die Einvernahme eines außerplanmäßigen Zugen auf dem Programm, der sich in der vergangenen Woche ans Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) gewandt hatte, um eine Aussage zu deponieren.

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