Laut Staatsanwalt hatte die BAWAG am 1. Juli 2005 – Elsner war damals interessanterweise bereits im Ruhestand, wer konkret an Horngacher herangetreten war, ist nach wie vor unklar – den Landespolizeikommandanten schriftlich um die Auskunft ersucht, ob gegen Bogoljug Karic (53) polizeiliche Ermittlungen geführt werden oder Vormerkungen vorliegen.
Karic war damals Mehrheitseigentümer der serbischen Mobtel, für deren Übernahme sich eine Investorengruppe um Martin Schlaff, Josef Taus und Herbert Cordt interessierte. Die BAWAG, Schlaffs Hausbank, sollte diesen Deal mitfinanzieren. Offenbar um die Zustimmung der zuständigen Gremien für die Mittelvergabe zu gewinnen, soll die BAWAG beim Wiener Landespolizeikommandanten angefragt haben, ob gegen Karic etwas vorliege.
Dem Staatsanwalt zufolge antwortete Horngacher prompt. Nach entsprechenden Recherchen, deren Ergebnis er weiterzugeben jedenfalls nicht befugt gewesen wäre, teilte er demnach mit, es seien keine Umstände bekannt, die gegen das Eingehen einer Geschäftsbeziehung sprechen.
Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestattet, ging das Geschäft tatsächlich über die Bühne. Die Schlaff-Gruppe erwarb noch im Jahr 2005 die Mehrheitsanteile des serbischen Mobilfunkbetreibers um mehr als 100 Mio. Euro, dem die Regierung in Belgrad allerdings Ende 2005 die Funklizenz und damit die Geschäftsgrundlage entzog. Als Grund wurde ein Gesetzesverstoß Karics ins Treffen geführt.
Laut Horngachers Anwalt soll das Antwortschreiben allerdings zweifelsfrei gefälscht sein. Soyer begründete dies unter anderem damit, dass auf dem Briefpapier Horngachers Dienstnummer zu sehen ist, die jener niemals auf offiziellen Schriftstücken angegeben hätte. Außerdem, fehlt die Funktionsbezeichnung General. Darauf hat mein Mandant aber immer großen Wert gelegt, erläuterte Soyer, der zum Beweis für die behauptete Fälschung schon in der vergangenen Woche die Einholung eines entsprechenden Gutachtens verlangt hat.
Diese Expertise eines Schriftsachverständigen soll jedenfalls noch in dieser Woche bei Gericht einlangen.
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