Adolf K., wäre nach dessen Pensionierung ans Büro des Großinvestors Martin Schlaff geschickt worden. Die Zeugin sagte dezidiert, Einladungen zum Weltspartagsempfang der BAWAG hätte Adolf K. jeweils über Schlaffs Büro erhalten. “Wir haben einen Anruf bekommen, dass es eine Adressänderung gegeben hat”, erläuterte die BAWAG-Mitarbeiterin. Fragen, ob und in welcher Funktion Adolf K. für den milliardenschweren Investor tätig war, konnte sie naturgemäß nicht beantworten.
Abgesehen davon betonte die Zeugin, Ruefa-Reisegutscheine wären nicht – wie inkriminiert – nur in den Jahren 2000 bis 2003 für die Polizei angekauft worden. Schon in den Jahren 1998 und 1999 und auch noch im November 2005 wären Gutscheine in beträchtlicher Höhe erworben und mit dem internen Vermerk “Für Bundespolizeidirektion Wien – Tombola” bzw. “Für Polizei-Tombola” versehen worden.
Wie Staatsanwalt Friedrich Alexander König in diesem Zusammenhang anmerkte, war dieser Umstand den Behörden längst bekannt. Es sei jedoch nicht nachweisbar, dass Horngacher auch der Empfänger dieser Gutscheine war, so dass diese im Zweifel zu seinen Gunsten nicht Aufnahme in die Anklage gefunden hätten.
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