Die Hochzeit sei dann in Spanien gültig, auch wenn die Heimatländer der Brautleute die Homosexuellen-Ehe nicht zuließen, hieß es in einer Anweisung des spanischen Justizministeriums, die am Montag im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.
Die spanischen Standesbeamten dürften heiratswilligen Paaren nicht mit der Begründung die Eheschließung verweigern, dass dies in deren Heimat nicht vorgesehen sei. Es sei den Heimatländern überlassen, ob sie die Hochzeitsurkunde aus Spanien anerkennen wollten, hieß es in der Anweisung.
Am 4. Juli war in Spanien das Gesetz zur Regelung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Kraft getreten. Es erlaubt Homosexuellen nicht nur zu heiraten, sondern auch Kinder zu adoptieren. Das Gesetz ist eine der liberalsten Regelungen dieser Art in ganz Europa.
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