Homo-Partnerschaft - Grüne orten Diskriminierung durch Meldezettel
Dies widerspreche sowohl der Datenschutzrichtlinie der EU als auch dem Recht auf Schutz des Privatlebens in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Statt den bisher vier Kategorien “verheiratet”, “geschieden”, “verwitwet” und “ledig” gibt es laut Schreuder nun drei weitere Kategorien am Formular für einen Meldezettel: “in eingetragener Partnerschaft lebend”, “aufgelöste eingetragene Partnerschaft” und “hinterbliebener eingetragener Partner”. Damit passiere genau das, wovor die Grünen immer gewarnt hätten: “Einmal verpartnert, immer behördlich geoutet.”
Das Problem sei, dass der Meldezettel oft im Alltagsleben verlangt werde, etwa vom Arbeitgeber, in Bibliotheken, Videotheken oder Banken. Zwar sei auch bei Heterosexuellen der Personenstand ersichtlich, diese würden aber “selten wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert”, so Schreuder. Die Grünen fordern, dass die Kategorien mit Schrägstrich, also etwa “verheiratet / in eingetragener Partnerschaft lebend”, angegeben werden.
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