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Homeoffice-Gesetz wird mehr als ein Jahr nach erstem Lockdown fertig

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Das sogenannte Homeoffice-Gesetz ist nun in Begutachtung. Bis zu einem Beschluss im Parlament wird es noch bis in den April dauern.
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Die gesetzliche Regelung wird somit mehr als ein Jahr nach dem ersten Lockdown erfolgen, der hunderttausende Arbeitnehmer - die immerhin ihren Job behalten konnten - ins Homeoffice gezwungen hat. Eine Evaluierung erfolgt nach zwei Jahren, teilte das Arbeitsministerium am Dienstag mit.

Die Sozialpartner hatten sich im Dezember geeinigt. Danach gab es noch Nachverhandlungen mit dem Finanzministerium. Der Ministerratsbeschluss erfolgte am 27. Jänner. Nun sind alle Stakeholder eingeladen kurzfristig bis 19. Februar ihren Standpunkt zum Vorhaben einzubringen. Seit heute findet sich die Möglichkeit auf der Homepage des Nationalrats.

Beschluss im Februar

Die kurzgehaltene Begutachtungsfrist wurde vom Büro von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) gegenüber der APA damit begründet, dass eine umfangreiche Sozialpartnereinigung mit breiter Diskussion Basis für das gesetzliche Vorhaben ist. Dass es trotz der Mini-Begutachtungsfrist April wird, bis das Gesetz steht, ist notwendigen Ausschusszuweisungen geschuldet. Sozialausschuss und Finanzausschuss sind gefragt. Zuvor soll noch im Februar der nötige Beschluss im Ministerrat erfolgen.

Mit den neuen Regeln soll die Arbeit im Homeoffice eine konkrete Definition erhalten: "Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt." Dazu soll die Privatwohnung, der Nebenwohnsitz aber auch eine Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten zählen. Telearbeit beispielsweise von einer Parkbank aus ist davon nicht umfasst, so das Arbeitsministerium.

Arbeitgeber muss Mittel zur Verfügung stellen

Homeoffice bleibt Vereinbarungssache und ist künftig schriftlich auszumachen. Von beiden Seiten kann die Vereinbarung binnen einer Frist von einem Monat begründet widerrufen werden. Dazu zählt etwa eine wesentliche Veränderung der Wohnsituation. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die digitalen Arbeitsmittel für das Homeoffice zur Verfügung zu stellen. Es soll jedoch eine angemessene Pauschale vereinbart werden, wenn die Arbeitnehmer ihre eigenen Mittel bereitstellen.

Allgemeine Rahmenbedingungen können damit auf Betriebsebene gelöst werden. Darin kann künftig etwa die Bereitstellung von Arbeitsmittel, deren private Nutzung sowie die Erstattung von Aufwendungen vereinbart werden.

Katze löscht Baupläne

Entsteht ein Schaden, so gelten die Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes auch dann, wenn der Schaden durch eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person oder Haustiere verursacht wird. Das gilt etwa wenn sich die Katze auf den Laptop schleicht und Baupläne löscht.

Der Arbeitnehmerschutz ist insofern gewährleistet, als dass uneingeschränkt die Regelungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes beim Arbeiten im Homeoffice gelten. Arbeitsinspektorate haben ein ausdrückliches Betretungsverbot in private Wohnungen. Passiert ein Unfall während der Arbeit zu Hause, haben die Arbeitnehmer denselben Unfallversicherungsschutz wie im Büro. Auch Wegunfälle sind geschützt - etwa der Weg vom Homeoffice in den Kindergarten oder zur Schule sowie bei Wegen zur Bank.

Frist bis Ende 2023

Fix ist, dass alle steuerlichen Maßnahmen mit Ende 2023 befristet sind. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können - in Summe also bis zu 600 Euro. Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten. In diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen. Wird die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers insbesondere für digitale Arbeitsmittel nicht voll ausgenutzt, kann die Differenz als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Regelung tritt rückwirkend ab 1. Jänner 2021 in Kraft.

"Sowohl Betriebe als auch Beschäftigte wünschen sich Raum für individuelle Lösungen auf betrieblicher Ebene. Die Bundesregierung stellt mit dem Homeoffice Maßnahmenpaket 2021 nun klare Rahmenbedingungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht im Interesse aller Beteiligten bereit", so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). "Das Thema wird auch über die Krise hinaus eine wichtige Rolle spielen", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). "Ich bin sehr froh, dass wir mit den neuen Regelungen mehr Klarheit und Sicherheit schaffen können", so Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne).

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(APA)

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