Home Office-Regelung: Treffen mit Sozialpartnern
    Eine raschere Regelung der Arbeit von zu Hause sei von einer Einigung der Sozialpartner abhängig, sagte sie Sonntagabend in der "ZiB2" des ORF-Fernsehens. Sie habe die Sozialpartner daher zu einem Treffen im Dezember eingeladen.
Zuletzt hatte die Arbeiterkammer dringend ein Homeoffice-Gesetz urgiert. Aschbacher hatte eine "nachhaltige Regelung" ursprünglich erst für den Frühling in Aussicht gestellt.
Kein Rechtsanspruch auf Homeoffice
Die Ministerin betonte, dass der Unfallversicherungsschutz auch im Homeoffice gegeben sei und dass die Pendlerpauschale weiterbezahlt werde, "quasi als Aufwandsentschädigung". Außerdem sei man in Österreich mit den Sozialpartnern übereingekommen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice gebe, sondern dass dies Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sei.
Zur umstrittenen Frage der Öffnung der Skigebiete meinte sie, vielleicht seien ja Tagesausflüge möglich. Jetzt müsse man zunächst die Corona-Infektionszahlen herunterbringen. Davon abhängig werde über den Wintertourismus entschieden. Die Beschäftigten im Tourismus könnten Kurzarbeit nutzen oder eine vom Bund geförderte Aus- und Weiterbildung machen.
Angesprochen darauf, dass Betriebe 80 Prozent Umsatzersatz bekommen, Arbeitslose aber nur 55 Prozent des letzten Einkommens als Arbeitslosengeld, verwies Aschbacher auf die zweite Einmalzahlung für Arbeitslose zwischen September und November, die gestaffelt bis zu 450 Euro betrage. Dadurch könne ein Ausgleich geschaffen werden, so die ÖVP-Politikerin.
(APA/Red)
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