Der Fachverband der Holzindustrie in der Wirtschaftskammer sieht dadurch katastrophale Folgen auf das Holzland Österreich zukommen. Und die Industriellenvereinigung (IV) warnt vor einem Eingriff in die freie Marktwirtschaft.
Verpflichtende Abnahme
Mit einer Novelle zum Forstgesetz solle der Landwirtschaftsministerin eine weitreichende Verordnungsermächtigung eingeräumt werden. Dabei könnten holzverarbeitende Betriebe per Verordnung jederzeit verpflichtet werden, sogar jenes Holz abzunehmen, das qualitativ nicht verarbeitbar ist und für das es keine Absatzmärkte gibt, empört sich der Fachverband der Holzindustrie. Das sei nicht nur ein "bedenklicher Angriff" auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Holzindustrie, sondern auch ein schwerer Eingriff in Grundrechte und die freie Marktwirtschaft. "Eine gesetzliche Abnahmeverpflichtung von Schadholzmengen untergräbt die Vertragsfreiheit, führt damit Unternehmensentscheidungen ad absurdum und schwächt die Betriebe dort, wo derzeit Jobs am meisten gebraucht werden, nämlich in den ländlichen Regionen", so Herbert Jöbstl, Sprecher der Sägeindustrie im Fachverband der Holzindustrie Österreichs.
Drohende Verluste
Dadurch würden der holzverarbeitenden Industrie Erlöseinbußen in Milliardenhöhe, ein Verlust der Investitionskraft und enorme Exportrückgänge drohen. Zusätzlich wären zahlreiche der 26.000 Arbeitsplätze in der Holzindustrie in den strukturschwachen Regionen gefährdet. Der Fachverband verweist auf alternative Lösungsansätze, etwa eine bessere Verteilung von Schadholz in Österreich, und einen Ausbau der Lageplätze. Absolut notwendig seien auch Innovationen für einen verbesserten digitalen Datenaustausch, um bei der gemeinsamen Schadholzbewältigung zwischen Forst und Industrie zu helfen.
"Die Bekämpfung des Borkenkäferschädlings stellt eine enorme Herausforderung für den gesamten betroffenen Sektor dar - von der Forstwirtschaft über die Holzindustrie bis hin zur Papierindustrie", so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Christoph Neumayer, in einer Aussendung. Die Bewältigung der Schadholzproblematik dürfe aber nicht dazu führen, dass das wirtschaftliche Risiko von Schädlingsbefall schlicht auf eine Gruppe übergewälzt werde.
Privatautonomie gefährdet
Durch die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle zum Forstgesetz würde die Landwirtschaftsministerin ermächtigt, durch Verordnung Anordnungen zu einer Abnahmeverpflichtung von Schadholz für holzverarbeitende Betriebe zu treffen. "Eine solche Abnahmeverpflichtung würde erheblich in die freie Marktwirtschaft eingreifen und grundlegende verfassungs- und unionsrechtliche Fragen aufwerfen. Ein Gesetz, das zum Abschluss bestimmter Verträge zwingt, beeinträchtigt die Privatautonomie erheblich. Durch die Abnahmepräferenz einheimischer Produkte stellen sich auch unionsrechtliche Fragen im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit", warnt Neumayer. Die Verordnungsermächtigung sei zudem sehr unbestimmt hinsichtlich der zeitlichen, geografischen und inhaltlichen Kriterien, die eine verpflichtende Abnahme von Schadholz auslösen.
(APA)
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