Wien. Honsik wurde 2009 zu fünf Jahren verurteilt, die Strafe wurde im Jahr darauf auf vier Jahre reduziert; dafür bekam er in einem zweiten Prozess im September des Vorjahres eine weitere Strafe im Ausmaß von zwei Jahren. Ausschlaggebend für die Freilassung auf Bewährung seien sein hohes Alter – Honsik wird demnächst 70 – sowie die Tatsache, dass er an seinem Wohnsitz in Spanien gut integriert lebe und sich auch seine Familie dort befinde, zitiert der Online-“Standard” das OLG.
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