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Holland: Lebenslange Haft für Van Gogh-Mörder

Der 27-jährige Mörder des niederländischen Islamkritikers und Filmregisseurs Theo van Gogh , Mohammed Bouyeri, muss lebenslang ins Gefängnis. Van Gogh wurde am 2. November 2004 ermordet.

Der Mörder des islamkritischen niederländischen Filmemachers Theo van Gogh muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Ein Gericht in Amsterdam verurteilte am Dienstag den 27-jährigen Mohammed Bouyeri zu lebenslanger Haft. Eine vorzeitige Entlassung ist nicht möglich. Das Gericht ahndete damit die spektakulärste Bluttat in den Niederlanden seit der Ermordung des populistischen Politikers Pim Fortuyn im Mai 2002.

Der Gerichtsvorsitzende Udo Willem Bentinck erklärte Bouyeri für schuldig, van Gogh am 2. November 2004 auf offener Straße in Amsterdam niedergeschossen, auf ihn eingestochen und ihm die Kehle durchtrennt zu haben. Dabei habe der Verurteilte, ein Niederländer marokkanischer Herkunft, aus religiöser Überzeugung gehandelt. „Er ist ein Überzeugungstäter, der van Gogh als Feind des Islam sah“, sagte der Richter. Van Gogh hatte mit beleidigenden Äußerungen über den Islam häufig für Empörung in der muslimischen Gemeinschaft gesorgt. „Er wurde gnadenlos abgeschlachtet“, sagte der Richter.

Er erinnerte daran, dass Bouyeri noch in seinem letzten Wort nach der Hauptverhandlung vor zwei Wochen gesagt hatte, er würde jederzeit wieder so handeln. Die lebenslange Strafe sei deshalb die einzige Möglichkeit, die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Verurteilt wurde der in einen grauen Umhang und ein „Palästinensertuch“ gekleidete Angeklagte auch für versuchten Mord an Polizisten und Passanten bei seiner Verhaftung und für Todesdrohungen gegen die Abgeordnete Ayaan Hirsi Ali, die deswegen untertauchen musste.

Bouyeri habe mit terroristischer Zielsetzung gehandelt, erklärte das Gericht. Er habe Angst und Schrecken verbreiten und das politische Leben zerrütten wollen. Die Tat habe in der Bevölkerung Furcht und das Gefühl von Unsicherheit geweckt sowie zu Spannungen und sogar zu Anschlägen auf Moscheen und Islamschulen geführt.

Offen ist nach Auffassung des Gerichts, inwieweit Bouyeri die Unterstützung anderer hatte. Es verwies auf ein „Netzwerk radikaler junger Moslems“, zu dem Bouyeri vermutlich gehöre. Es gebe Anzeichen für Hintermänner, doch keine überzeugenden Beweise. Dass Bouyeri Revision einlegt, gilt als unwahrscheinlich, da er es bisher abgelehnt hat, sich in irgendeiner Weise zu verteidigen.

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