Die bisherige Dienstverwendung als Landesbediensteter bei der Bundesschulbehörde des Landesschulrats sei aufgehoben worden, der ehemalige Leiter der Rechtsabteilung des Landesschulrats habe die Zuweisung an die neue Abteilung akzeptiert, sagte Helm. Als einen der Gründe für die Versetzung nannte der Präsident das “nicht mehr vorhandene Vertrauen”.
Auslöser der von Medien aufgegriffenen Causa war, dass ein Teil der Erstkommunionsvorbereitung – das Singen von Kirchenliedern – im Musikunterricht stattfand. Eltern einer konfessionslosen Tochter hatten sich dagegen gewehrt. Der Landesschulratspräsident befürwortete allerdings – entgegen der Meinung seines juristischen Leiters – das Einstudieren der Lieder.
Helm berief sich dabei auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, in dem es heißt, dass neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien. Zudem habe man sich bereits im Februar beim zuständigen Ministerium erkundigt. In einem Antwortschreiben an die Familie hieß es damals, “dass selbstverständlich auf die Erstkommunion im Rahmen des Sach- und Gesamtunterrichts an Volksschule eingegangen werden kann, wobei die religiösen Inhalte als Teil der Lehre ausschließlich dem Religionsunterricht vorbehalten sind.”
Das Singen von Erstkommunikationsliedern beschäftigt nun aber auch die Justiz, nachdem diese Woche eine Beschwerde seitens der Eltern der konfessionslosen Schülerin beim NÖ Landesverwaltungsgericht eingebracht wurde, wie ein Sprecher der APA bestätigte. “Damit ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Die Beschwerde wird nun geprüft.”
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